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Katechismus über die Unterscheidungslehren der Katholiken und Protestanten : von katholischen Pfarrgeistlichen Crefelds ; veranlaßt durch den Katecismus der Duisburger Kreis-Synode
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Verstorbenen zn beten, damit sie von ihren Sünden erbost wer-den." Diesen Glanben hat aber Christas nicht nur nicht ver-worfen, sondern bestätigt, indem er bei Matth. 12, 32. von derSünde wider den h. Geist sagt, daß sie weder in diesem, nochin jenem Leben vergeben werde. Können aber in jenem Lebennoch Sünden erlassen werden, so kann dies, da es im Hiunnclund in der Holle keine Nachlassung der Sünden mehr gibt, an-ders nicht stattfinden, als im Reinigungsorte oder Fegfcner. Vgl.1. Pet. 3, 19.

t80. Lehrt die katholische Kirche nicht auch, daß die Vergebung der Sün-den allein um des Blutes Christi willen ganz und vollständig für Aeit undEwigkeit in der Rechtfertigung vor Gott erlangt werde?

Allerdings! Die katholische Kirche lehrt, daß um des BlutesChristi willen alle schweren Sünden ganz und vollständig fürZeit und Ewigkeit durch das Sakrament der Buße vergebenwerden; sie lehrt aber auch, daß der Sünder durch angemesseneBußnbnngen die noch rückständigen verdienten zeitlichen Strafenabtragen, und die angefangene Buße vollenden müsse. Hat derSünder vor seinem Tode die für die Sünden erforderliche Ge-nugthuung geleistet, so steht seiner Aufnahme in den Himmelnichts entgegen; hat er diese aber noch nicht geleistet, wennder Tod ihn ereilt, so muß dieses nach Lehre der katholischenKirche im Fegfcner geschehen, weil in den Himmel nichts Un-reines eingehen kann (Conc. v. Florenz).

!8l. Was ist davon zu halten, daß die Protestanten die Lehre vom Feg-siuer verworfen haben?

Ein protestantischer Gelehrter sagt:Diese Sitte (für dieim Fegfcner leidenden Seelen zn beten) belebt den Glauben andie Unsterblichkeit der Seele, zieht den schwarzen Schleier vomGrabe zurück und eröffnet eine Verbindung zwischen dieser undjener Welt. Wäre sie beibehalten worden, so würden wirwahrscheinlich nie so vielen Scepticismns und Unglauben unteruns gehabt haben. Ich kann keinen Grund finden, warnm voneiner Particular-Kirche, die keine Ansprüche auf übernatürlicheGaben machen kann, und sofern von der ersten Zeit des Chri-stcnthums ist, ein Gebrauch, der nicht verdammt ist, der viel-mehr, wie wir nach der h. Schrift zu glauben Ursache haben,früher statt fand, der in dem apostolischen Zeitalter, in denZeiten der Wunder und Offenbarungen geübt wurde, der inden Glaubensartikeln nicht vergessen und niemals für unbedeu-tend erklärt worden ist, ausgenommen von dem Häretiker Aerius,der offenbar zu den Zeiten des h. Angustin in der Kirche ge-bräuchlich war, und bis zum 16. Jahrhundert geübt worden ist,hat aufgegeben oder bei Seite gelegt werden können. Wennwir von unserer Seite nichts für unsere Verstorbenen thun,wenn wir für sie zu beten unterlassen, wenn wir ihrer nichtmehr, so wie früher geschah, beim h. Abendmahle gedenken, sowird von unserer Seite der Verkehr, den die Gemeinschaft der