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die Wurzel und die Muller der katholischen Kirche anerkennenund sich an dieselbe halten."
4) So schrieben auch die Bischöfe in den ersten Jahrhun-derten, wenn sie gewählt waren, au den Bischof zu Rom undmeldeten ihre Wahl, und galten erst dann als rechtmäßigeBischöfe, wenn der Papst durch ein sogenanntes Einigungsschrci-beu seine Zustimmung gegeben hatte.
5) Das allgemeine Coucil zu Nizäa (32k) sagt unumwun-den: „Die römische Kirche hat immer den Primat gehabt."
So lassen sich für den Primat des Papstes durch alle Jahr-hundertc herab viele und gewichtige Zeugnisse anfuhren.
ZN. Was lehrt die katholische Kirche vom Papste ?
Sie lehrt:
1> Der Papst übe in der Kirche die oberste Gewalt aus;habe die Pflicht, über die Reinheit der Lehre zu wachen, undzeitgemäße, den Glauben fördernde, Anordnungen för die ge-summte Kirche zu treffen.
2) Der Papst, in Verbindung mit dem übrigenLehrkörper der Kirche, nämlich den Bischöfen, entscheide un-fehlbar in Glanbcnssachen.
3) Ihm müsse, als dem obersten Vorgesetzten, von allenGläubigen die aufrichtigste Hochachtung und Ehrfurcht und derbereitwilligste Gehorsam gezollt werden.
Nie aber hat die Kirche entschieden, daß der Papst für sichallein unfehlbar in Glanbcnssachen sei, noch viel weniger sichdahin ausgesprochen, daß derselbe mit unumschränkter, göttlicherGewalt au Christi Statt und wie Cbristus selbst zu gebieten habeund seine Person von allen Christen gläubig verehrt werden müsse.
4a. Welche Folgerung leitet die Kirche aus diesen Lehren her?
Daß dem Papste eine geistliche Macht zuerkannt werdenmüsse. Wenn man aber sagt, nach katholischer Lehre habe derPapst die Macht, Jeden vom Himmelreiche auszuschließen, derihm nicht unbedingt gehorche, die Untertbaneu vom Eide derTreue zu entbinden, Kaiser und Könige abzusetzen und einzu-setzen n. s. w.: so muß der Katholik dieses auf das entschie-denste als Unwahrheit zurückweisen. Wik man uns dieses alsgeschehen vorwerfen, so müssen wir uns ans eine genauere undvorurthcilsfreicre Geschichtsforschung berufe».
41. Ist cs wahr, daß erst vom elften Jahrhundert an die Päpste denPriestern zu hnrathen verboten haben?
Nein, schon aus den frühesten Jahrhunderten läßt sich nachweisen:
1) Daß von den Priestern strenge gefordert wurde, unver-heirathet zu bleiben;
2) Daß einem Gesetze zufolge jene, die verheirathct waren,und sich weihen ließen, fernerhin von ihren Frauen getrenntleben mußten (Concil von Elvira 305) ;
3) Daß dieses Gesetz von dem Papste Leo l. (445) ausge-dehnt wurde auf die Diakonen und Subdiakoncn;