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Über Versorgungs- und Aussteuerkassen
Entstehung
Seite
76
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Wir wollen uns also eine Aussteuerkasse von folgen-der Enrichtung denken.

1. Bei dieser Kasse kann nicht bloß der Vaier oderdie Mutter, sondern auch irgend ei» naber Verwandteroder wer sonst Vaterstelle vertritt, für ein Kind bis zndessen vollendetem zehnten Jahre eine bestimmte Aussteuerkaufen, entweder durch E n aufsgeld, das beim Eintrittbaar gezablt wird, oder durch Beitrage, die der Käufer,so lange er am Leben ist, fortsetzt, bis das Kind das be-stimmte Alier erreicht hat, oder vielleicht mit Tode ab-geht.

2. Ist die Kasse auf Betrage gegründet, so mußdas Alter und die Gesundheit des Käufers glaubhaft be-scheinigt, in beiden Fällen aber das Alter des Kindesdurch den Taufschein nachgewiesen werden.

z. Als das Zieljabr, nach dessen Ablauf die Aus-steuer gezahlt werden soll, wird das 2ststc Lehensjahr dcSEingekauften festgesetzt.

4. Die Aussteuer wird jedem eingekauften Kinde,welches das Zieljahr zurücklegt, auch für den Fall ausge-zahlt, daß der Käufer fiüher verstorben ist; dagegen ver-lieren die vor dem Iieljahr verstorbenen Kinder ihre Bei-träge znm Besten der klebrigen, wodurch die Beiträge imAllgemeinen etwas «crinzcr werden.

Nach diesen vorläufigen Bestimmungen lassen sichüberhaupt vier Fragen über die Berechnung dieser Kasse

au'stellen.

r. Das Einkaufsgeld ist ein für alle Mal bestimmt,