— 48 —
wofür man in einer runden Summe 8 Rtblr. 22 Gr. an-nehmen kann, und daS ist als» der jährliche Beitrag denein Fünfzigjähriger für eine jahrliche Pension von 2 4 Ntl»zu erlegen hat»
Will man aber das Einkaufsgeld für einen Fünfzig-jährigen bestimmen, so ist es nur nöthig, die Ausgabe fürdie goo Mitglieder, und daraus diejenige Summe zu be-rechnen , welche am Anfange des ersten Zahljahres in derKasse sein muß, um alle Ausgaben zu decken, und welche,wie wir schon wissen, Z8000 Rthlr betragt. Nun mußdaS Eiukaufsgeld der sämmtlichen Mitglieder nebst denrzjährigen Zinsen dieser Summe gleich sein, man berechnetalso nach der Abziusungstafel, wie viel in die Kasse ein-gezahlt werden muß, damit sie nach iz Jahren ein Ka-pital von ^8000 Rthlr. habe, und findet 22821,8154Rthlr. Diese Summe dividirt man durch Z20, als dieAnzahl der eingekauften Mitglieder, so findet man, daßjedes Mitglied, die Summe von 76,0727 Rthlr» alsEiukaufsgeld zu erlegen hat.
Auf eben diese Weise kann man den Beitrag oderdaS Ein-aufsgcld für die Mitglieder von jeglichem Alterbe echnen; denn zu einem vollständigen Plane ist es frei-lich erforderlich, daß für jedes Jahr eine besondere Rech-nung geführt wird, und wenn man also annimmt, daß derEinrauf vom vollendeten zwanzigsten bis zum vollendeten fünf-zigsten Lebensjahre Statt finden soll, so würden z i besondereRechnungen zu führen sein. Man übersieht aber bald, daßfür die Jabre, welche zwischen dem zo. und zostcu Jahreliegen, die ganze Rechnung aus der IV. und V. Tafel mitlc chter Müde entnommen werden kann, auch wird man fürdie ganze Rechnung leicht eine allgemeine Regel aus den bei-den vollständig durchgeführten Beispielen entnehmen können.
Man