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Über Versorgungs- und Aussteuerkassen
Entstehung
Seite
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und dies ist weder unerlaubt noch mir irgend einer Schwie-rigkeit verbunden, so zieht sie eben dadurch sogenanntZinseszinsen, ohne sich des unrechtlichen Verfahrens schul-dig zu machen, welches die altern Gesetze unter dem Na-men Ana loci s muß, die neuem unter dem Namen einesunerlaubten Wuchers mir Recht verbieten.

Es kommt also zunächst darauf an, zu berechnen,zu welcher Höbe ein gegebenes Kapital z. B. 1000 Rrl»in einer bestimmten Zeit z. B. in fünf Jahren durch Zin-seszinsen anwachse. Diese Rechnung, welche wir in derFolge die Auszinsnngsrechnung nennen wollen, hataber, sobald nur der Zinsfuß bcfnmmt ist, nicht die min-deste Schwierigieit. Wir wollen annehmen der Zinsfußsey 4 vom Hundert, so ergiebr sich sogleich, daß aus iooRiolr. nach einem Jahre 104 Rthlr. werden, und mansetzt also an:

ins geben 104, was geben ioso?Die Antwort ist 1040, und das ist der baa>e Bestand »mEnde des ersten Jabres. Im zweiten Jahre kann nundas ganze Kapital von 1040 Rthlr. zinsbar benutzt wer-den, und man setzt also an:

ioo geben 104, was geben 1040?Die Antwort ist 1081 ?? Rthlr., und dies ist der Be-stand am Ende des zweiten JahreS. Wahrend des drit-ten Jahres kann nun das ganze Kapital vonRthlr. zinsbar benutzt werden, und man setzt daher vo»Neuem an:

ioo geben 104. was geben loZiAntwort: 1124 Rthlr, und das ist der Bestand

am Ende des dritten Jahres, der nun im vierten Jahrevon Neuem seine Zinsen tragen kann. Man sieht leichtein, wie die Rechnung für jedes folgende Jahr weiterfortzusetzen sei, und wird eben so leicht eine allgemeineRegel für das ganze Verfahren finden. Man muß näm-