Person bekannt ist, kann von dieser Verpflichtung entbun-den werden.
Anmerkung, tlm Mißbrauche zu verhüte», muß diese Be-scheinigung von allen, dem Vorstands nicht persönlich be-kannten Mitgliedern geschehen, vorzüglich von denen, wel-che nach geschehenem Einkauf sich anderswo niedergelas-sen llaben. Wenn an den Aahlungstagen Mehre der Ar-mendepntirten, welche ihre Mitbürger persönlich kennen,zugegen sind, so wird man dem größten Theil der hierwohnenden Theilnehmer, in so fern sie persönlich erschei-ne! , die Beibringung obiger Bescheinigung erlassen können.
Vllk.
Wer mit seinem Beitrage im Rückstände bleibt, solljedes Mal die Hälfte desselben als Strafe erlegen, weraber mit vier Terminen im Rückstand bleibt, hat essich selbst beizumessen, wenn er, mit Verlust seiner bishe-rigen Beiträge, aus der Liste der Theilnehmer gestrichenwird.
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Um von allen Verhältnissen der Kasse eine vollstän-dige Uebersicht zu haben, ist die Führung folgender Bü-cher nothwcndig.
1. Eine Stammrolle der zahlenden Mitgli e-d er, in welche jedes Mitglied sogleich bei seinem Eintritt untereiner besondern Nummer und mit Angabe seines vollstän-digen Namens, Gewerbes, Aufenthaltsortes, ferner seinesAlters, seiner Pension und seines Beitrages eingetragenWird.
2. Eine Stammrolle derer, welche bereitszur Hebung gelangt sind, und in welcher außer denvorigen Umständen noch die Zeit bemerkt werde» muß,wo er zur Hebung gelangt ist.