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Der Reichstag von Augsburg im Jahre 1530 und die Aeusserung des Herzogs Wilhelm von Bayern und des Bischofs Christophorus von Stadion von Augsburg, bezüglich der lutherischen Bekenntnißschrift : veranlaßt durch den Katechismus der evangelischen Kreissynode Duisburg ; eine geschichtliche Untersuchung
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und niedergelegt werden. Dazu wollten sich die protestantischenFürsten nicht anschicken, und vorzüglich der Landgraf von Hessendrang darauf, daß sie in öffentlicher Sitzung abgelesen werde.Diesem widersetzten sich jedoch mit gleichem Ernste der KönigFerdinand und die katholischen Fürsten. Der Kaiser erfand einenMittelweg und sagte, daß, da es doch schon spät wäre, und dasBckcmitniß schwerlich ganz vor Mitternacht abgelesen werden könnte,so wollte er es am andern Tage in seiner Behausung vornehmen.

Den 25. Juni also, in den Nachinittagsstundcn, kamen dieFürsten in einem Saale der kaiserlichen Herberg, der nicht sehrgeräumig war, zusammen, und Christian Beyer, Canzler desChurfürstcn von Sachsen, las das Glaubcnsbekcnntuiß oder dieConfession der Protestanten von einem Blatte, wie. sie zu Deutschabgefaßt war, sehr langsam und deutlich, so daß er in zweiStunden damit fertig war. Der sächsische Canzler wollte dasdeutsche von ihm abgelesene Ercmplar mit dem andern lateini-schen dem Secretair des Kaisers übergeben, um beide dem Reichs-crzkanzler, dem Erzbischof von Mainz zuzustellen, der Kaiser über-nahm sie aber mit eigener Hand. Beide Eremplare hatten eigen-händig unterzeichnet: Johann, Churfürst von Sachsen, dessenSohn Johann Friedrich, Georg, Markgraf von Brandenburg,Ernst und Franz von Lüneburg, Philipp, Landgraf vonHessen, Wolfgang von Anhalt und die Gesandten der beidenStädte Nürnberg und Reutlingen.

Das ist nun die berühmte Confession der lutherischen Lehre,welche, weil sie auf diesem Reichstage zu Augsburg abgelesenworden, die Augsburgische Confession heißt, und somitsind wir an dem Punkt angekommen, wo die Anccdote mit Dr.Eck und dem Herzog von Bayern vorgefallen sein soll, wie derKatechismus über die Uuterscheidungslchren berichtet. Es lagweder in der Absicht des Kaisers und der katholischen Neichsstände,noch auch in der Absicht der protestantischen Stände, nach derAblesung der Confession ein gelehrtes Colloquium oder eine Dis-putation darüber zu halten. Ohne besondere Bemerkung hatteder Kaiser die zwei Eremplare angenommen und die Sitzung auf-gehoben, mit der Versicherung, nächstens die Antwort mitzuthcilcn.Wie der Dr. Eck als Thcolog nicht zu den Neichsständen gehörte,so war er auch nicht in der Sitzung, als die Confession abgelesen

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