Gleich nach der Publication der ersten päpstliche» Vcrdam-mungsbullen ließ Luther durch einen Notar eine Appellation anein künftiges allgemeines Concilium aufsetzen H17. Nov. 1520).Das war ein sehr geeignetes Mittel, um den Rücken vor demPublikum frei zu halten. Auch die proteftirenden Neichsständebedienten sich dieses Mittels, allein weder Luther noch Melanchton unddie proteftirenden Neichsstände achteten die Concilien-Entscheidungen.Luther schrieb au Melanchton den 13. Juli 1530. „Ich meine,lieber Herr Philipp! ihr sollt nun schier genugsam in der Erfahrungsitzen, daß Christus und Belial in keinem Wege können vereinigetwerden, und daß man auf keine Einigkeit denken darf, so vieldie Religion betrifft. Hicvon Hab ich auch dem Fürsten geschrieben,daß unsere Sache dem Kaiser zu keinen Nichter leisen kann . . .Doch weil die lügenhafte Tcufclsköpfe also spielen mit Zusageneines freien Coucilii; so wolt ich auch mit ihnen spielen, undwolt von ihren Dräuen appelliren eben auf dasselbe Concilium,welches doch nimmermehr werden wird, auf daß ich dieweil Friedehätte." — So auch in den Artikeln, die zu Mantua überreichtwerden sollten I, sagt er in der Vorrede: „Ich möchte fürwahrwol gern ein recht Concilium sehen, damit doch viel fachen undlenten geholfen würde. Nicht daß wir's bcdürffen. Denn unsereKirchen sind nun durch Gottes Gnaden, mit dem reinen wort undrechten brauch der Sakrament, mit Erkenntniß allerlei) Stende undrechten Wercken also crleucht und beschickt, daß wir unser halbernach keinem Concilio fragen, und in solchen Stücken vom Concilionichts besseres zu hoffen noch zu erwarten wissen." Auch Melanchtonäußert sich in seinem Responsum mit Brentius dahin: „Darumkönnen wir nicht wissen, wie es vorfallen will um ein Conciliumzu bitten, nicht daß wir unser» Glauben erst vom Concilium lernensollen, sondern uns aufzuhalten wider billige Beschwerung." °)
Unterdessen stieg auch in den proteftirenden Landen die Ver-wirrung und Unordnung; die sich entgegenstehenden Parthciengriffen sich heftig an; jeder glaubte die Freiheit zu haben, neue
) Diese Schrift Luthers ist der Agende oder Kirchenordnung beigedruckt,welche der Herzog von Jülich und Berg, Wolfgang Wilhelm den 2. Oktober1612 der lutherischen Gemeinde zu Düsseldorf durch den damaligen HofpredigcrHeilbrunner und Sccretair Paul Faber hat zustellen lassen.
0 Brctschncider lturx. kekorinirtor. Ii. 101.