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verletzenden Soldaten, In der ersten Aufregung seinesDiensteifers, nach den damals üblichen Strafgesetzen züch-tigen lassen. Hierüber habe er jedoch bald Nene em-pfunden, und von nun an den Entschluß gefaßt, nie imAugenblicke der ersten Aufregung zu strafen, sondern womöglich stets die ersten vierundzwanzig Stunden zwischender That und der etwa nöthigcn Bestrafung vorüberge-hen zu lassen; ein Grundsatz, den er bei seinen später»Negicrungsgcschäftcn stets in Ausübung setzte; denn erpflegte alsdann immer, bevor er einen Ausspruch that,den Fall zuvörderst mit Uebcrlegung, besonnen und lang-sam zu prüfen, die Gründe und Gegeugründe sorgfaltiggegen einander abzuwiegen und bei dringenden Fallen dieEinsicht und den Rath geprüfter Männer hierüber einzu-holen, welche Vorsicht ihn alsdann leicht vor Uebereilungund Ergreifung von gewaltsamen Maßregeln bewahrte;denn sein Verstand und seine Phantasie wurden durchsein Gcmüth bedingt, und das Ganze durch die Mildeseines Charakters.
Ward ihm durch jene Anstellung auch die Hand zurAusbildung als praktischer Soldat geboten, so blieb erdagegen bis zum höchsten Jünglingsalter von allen Ne-gierungsgcschäften ausgeschlossen, und unter so bewand-ten Umständen kann man es nur bewundern, wie er sei-nen Geist so vorzüglich ausbilden und als Autodidakt sicheben so viel theoretische als praktische Kenntnisse zu eigenmachen konnte. Allerdings entstand aber durch jene Ver-nachlässigung und Ausschluß von Selbstwirkung jener Mau-gel an Selbstvertrauen, was ihm späterhin so herbe Früchtetrug. Wie ganz anders handelte er aber dagegen alsKönig gegen seinen ältesten Sohn, den er, von aller klein-