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Von deutscher Philosophie, Art und Kunst : ein Votum für Friedrich Heinrich Jacobi gegen F. H. Schelling
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gelten ihre Konseaueuzen nie gegen den Mann, sondernmir g>.gen seine Lehre.

Die Methode wird also allerdings mißlich, sobaldbey einem Streit Leidenschaftlichkeit zu befürchten ist.Wo vor einem Großinquisitor jemand über seinen Mau,ben vernommen wird, ist freylich die Führung des Pro-cesses nach dieser Weise die sicherste, nm jedem Selbst-denkenden den Scheiterhaufen zu decrctircn. Allein selbsthier liegt doch der Fehler nicht eigentlich im VewciSver-fahren, sondern in der Kaunibalennatur des Gerichtes.

Freylich in jenen rohen geselligen Verhaltnissen, wohierarchischer Despotismus (z. B. durch Inquisition )Galgen und Rad und brennende Scheiterhaufen zu Fun-damenten seiner Tempel brauchte, meinte durch Ermor-dung des Lehrers lasse sich wenigstens vorläufig eine Irr-lehre widerlegen; ja auch noch in allen so rohen geselli-gen Verhältnissen, in denen die Regierungen selbst indein Aberglauben der Sekten befangen sind, wäre dieVerwechselung der Anklage einer Lehre mit der Anklage-der Person so gefährlich, daß man allerdings lieber jeneMethode ganz vermeiden sollte. In unsern bürgerlichenVerhältnissen ist ja aber dergleichen nirgend zu befahren.

Ich wenigstens muß sagen, daß ich Gleichmuts) genugbesitze, gern zuzusehen , wenn jemand, dem es Ernst umdie Sache ist, versuchen will, auf Glauben und GewissenKonsequenzen meiner Lehre zu ziehen.