3.
Übertragung des Reichsfreiherrenstandes auf Georg ErnstsNachkommen geführt haben, sonst hätte nicht sein Enkel, derFürstbischof Johann Anton, die Erhebung in den Reichsgrafen-stand mit den Worten ablehnen können: mnKis 8k nntiguosBarones, gnnm ersntv8 novilsr b?omitk8, nö8timnrs.
Dem Wirkl. Geh. Rate und Kammerherrn Ludwig E. V.v. Z. wurde 1891, 15. August, der erbliche Freiherrenftand vonSr. Maj. dem Könige Albert verliehen; der Mannesstamm istaber schon 19V0 erloschen.
Die Zusammenstellungen über die Genealogie desGeschlechts bei König, Zudler, Schanze usw. sind so fehlerhaft,als die Angaben in modernen Nachschlagewerken. Von demwestpreußischen Zweige heißt es da einmal: „hielt sich fastganz zur Polnischen Herrschaft und Krone"! Dabei wolltesich Achatz „lieber erwürgen lassen, als die polnischen Statutenannehmen" und seine Söhne nahmen Christburg den Polen mitWaffengewalt weg. Richtig sind die Artikel im GothaischenTaschenbuche und bis ans wenige Druckfehler im BrünnerTaschenbuch und dem Jahrbuch des deutschen Adels.
Der Domherr Carl Christoph v. Z. hat 1796 eine wert-volle Sammlung von Nachrichten und Urkundenabschriftenhinterlassen, die sein Neffe Carl v. Z. wesentlich vermehrte.Von Ersterem dürfte die auf Kosten der Richtigkeit zusammen-gestellte Gesamtstammtasel herrühren. Letzterer hat merkwürdiger-weise die Beifügung einer grundfalschen „Genealogischen Nach-richt" zur Standrede für seinen Vater (Schanze, 1832) zu-gelassen. Während das alte Weißendorfer Archiv mit an denPachter verkauft worden ist (s. Bunte Bilder a. d. Gesch. vonTriebes), dankt das zu Nenensalz dem sel. Freiherrn Ludwigv. Z. die Abschriften der meisten in Stauchitz gesammeltenUrkunden.