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Der scheinheilige Rationalismus vor dem Richterstuhl der h. Schrift : Resumé der Bremer Kirchenfehde
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schreiende Gewalt anzuthun, eine andere Bedeutung zugeben sey, als ich ihm zu geben exegetisch genöthigt wurde.Ich frage selbst die Gegner auf ihr Gewissen, ob sie dersich ihnen aufdrangenden Ueberzeugung langer zu wider-streben vermögen, daß wenigstens das neue Testamentmit dem Worte Anathema bald den Begriff einer Fluch-verkündigung, oder einer Androhung göttlicher Un-gnade und Verwerfung; bald, wo das Wort in concreterBedeutung angewendet wird, den eines, allerdings be-dingungsweise d.h. bis zum Momente seiner eintreten-den Bekehrung, für den Fall der nicht erfolgenden Umkehraber absolut und ewig dem Urtheil göttlicher Straf-gerechtigkeit verfallenen Menschen zu verbinden pflege? Esist interessant zu bemerken, wie es meinen Gegnern wider-fahrt, daß sie, eh' sie sieh's versehen, diese Wortdeutungwieder auf das ausdrücklichste bestätigen müssen. Siewollen mit aller Gewalt, daß das Anathema im N. T.nichts andres, als der zweite Grad des außerbiblischenpharisäischen Bannes sey. Ich meincstheils protestire gegendiese ungehörige Vermischung zweier sehr verschiedener Ele-mente; nehme aber einmal an, es sey das Anathemadie sogenannte exoommunivalio minor. Wie beschreibenunsre Gegner diese nun? Der Verfasser der »Ver-fluchungen«, sagt pÄA. 38: »Der zweite Grad war nundie eigentliche Excommunication, oder der große Bann.Hier lautete der unter Hörnerschall und angezündeten Kerzen,die sofort ausgelöscht wurden, sobald die Formel erfolgte, aus-gesprochene Bannspruch wörtlich also: Der und der soll ver-dammt und verwünscht seyn: es sey in ihm der Fluch, essey in ihm der Eid, es sey in ihm der Bann!« Und dergetreue psäiseguns unsres philologischen Gegners, der Ver-fasser der »Unverholcnen Beurtheilung« betet kindlich undunverholen nach, was jener ihm vordocirt. Er sprichtS. 77: »Ein so (im zweiten Grade) Gebannter wurde wieein den Fluch in sich Tragender betrachtet u. s. w.«