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Censorinus de die natali enthält und augenblicklich an dieKöniglich haierische Regierung für die Universität Würzburgverliehen ist, aller in der Kürze dahier zurückerwartet wird,baldmöglichst zu gleichem Behufe nachzuseuden. “
„ Der Königlich Preussische Gommissar nahm unter Annahmeder letzterwähnten Zusicherung die überwiesenen Gegenständein Empfang, und ertheilte die Bescheinigung darüber gleichzeitigdurch Vollziehung des gegenwärtigen, in doppelter Ausfertigungunterschriebenen Protokolles.
So geschehen wie oben.
Der Königlich preussische Der Grossherzoglich hessischeCommissar: Gommissar:
(gez.) Dr. Frenken. (gez.) Schleiermacher.
Das Ganze, mit welchem später jener nachgelieferte Codexvereinigt wurde, war zunächst ausdrücklicher Anordnung gemässzu Händen des Königlichen Herrn Ministers der geistlichenund Unterrichts - Angelegenheiten nach Berlin zu überbrin-gen. Die weitere Verhandlung daselbst führte dahin, dass dieeilt" Kisten, in welche die Gegenstände mit dem Siegel der König-lichen Gesandtschaft zu Darmstadt verschlossen waren, uner-öifnet nach Cöln weitergesandt wurden, hier im Regierungsge-bäude am 29. August d. Js. durch Commissarien des HerrnMinisters und des Hochwürdigen Domcapitels die Eröffnung undAuszählung stattfand, und an letzteres die sofortige U-ebergabeerfolgte.
So kehrte denn endlich dieser vor 73 Jahren entführteSchatz post varios Casus, per tot discrimina rerum in den tau-sendjährigen Besitz der Metropole zurück. Was ihr dereinst ausder Hand der grössten Fürstengestalt, die je auf christlichemThrone gesessen, war zugewendet worden, sollte sie durch dieschützende Macht des vaterländischen Königsscepters auch wieder-erhaltcn. Für die Erfüllung der Dankespfiicht gegen Se. Ma-jestät den König hatte das Metropolitancapitel diesen Mo-ment nicht erst abgewartet, vielmehr sofort nach empfangenerBenachrichtigung von der bei dem Friedensschlüsse vom 3. Sept.v. J. getroffenen Allerhöchsten Fürsorge in unterthänigster Im-