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Das Schicksal der im Jahre 1794 über den Rhein geflüchteten Werthgegenstände des Cölner Domes, insbesondere die Zurückführung der Manuscripten-Bibliothek : aktenmäßige Denkschrift
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büchern — Harzheim Nro. 145—148 —, die ais secundärerInhalt der Dombibliothek (vergl. oben S. 97) in Cöln zurück-blieben, finden sicli in dem nachmals aufgesammelten Archivresteder Domsakristei schätzbare Werthstücke bereits wieder vor.Sie werden mit ähnlichen Fundstücken aus dein Archive der demD ome einverleibten alten Laurenzpfarre an die wiederhergestellteHauptsammlung wohlverdienten neuen Anschluss finden.

Der Vorwurf, den Gercken mit Professor Wallraf gegenHarzheini wegen des berühmten uralten ethnischen Manuscriptesdes römischen Grammatikers Censorimis (gegen 220 n. Chr.)richten wollte (S. oben), stellte sich als ungerecht heraus. DieHandschrift wurde als so ziemlich an der nämlichen Stelle einesMiscellancodex noch vorhanden constatirt, welche von Harzheiniaufgewiesen war, und wo Björnstähl sie gesehen hatte. Dercodex erinnert mit allen darin vorfindlichen Manuscripten frap-pant an das .oben (S. 82) angeführte Büchergeschenk Paul’s I.an Pipin vom J. 758. Auch v. Hillesheim’s Befürchtung, dassdas Manuscript „collatio Platonis et Ciceronis de Republica“aus. der Sammlung verschwunden sein möchte, ist durch dieWiederauffindung desselben in einem andern Miscellancodex zurErledigung gekommen. Nicht ganz hoffnungslos bleibt daher, dassauch die Handschrift Amalars, von welcher oben berichtet wurde,dass Hittorp sie im J. 1568 aus der Dombibliothek noch benutzte,Harzheim sie aber nicht mehr aufführt, in einem der liturgischenSaminelcodices sich noch wiederfinden möchte. Wäre es nicht derFall, so würde man daran denken dürfen, dass gerade dieses Stückunter denjenigen gewesen sein könnte, welche Pamel aus unsererDombibliothek nach Brügge zugesandt erhielt. Amalar war für seineArbeiten von besonderem Interesse, und Harzheini hebt in seinerbibl. col. S. 353 besonders hervor, dass „Pamelius, dum „Micro-logum“ a se o ästig at um orbi obtulit, questus erat, de AmalariiLibro veluti deperdito“. Hätte einer seiner Cölner Freunde die-ser Klage durch Zusendung abgeholfen, und wäre dann bei demoben gemeldeten plötzlichen Tode Pamels auf seiner Reise an denihm zugedachten Bischofssitz St. Omer die Handschrift bei demin fremde Hände gelangten Nachlasse zurückgeblieben, so wäredamit das Abhandenkommen freilich erklärt. Die heutigen Brüg-