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befinden. Was an den Dom zurückgekehrt ist, beschränkt sichauf jene beiden Thurmpläne und die vier von Dupuis genanntenOriginal-Zeichnungen des Dom-Chores sarnrnt Hauptaltar, welcheletzteren das Domcapitel durch Rescript des Ministers Alten-stein vom 30. April 1826 zurückgesamlt erhielt. Auch die nebstübrigem Capitelhause beim Ausbau des nördlichen Querschiffesniedergelegten Lokalien für Bibliothek und Archiv hat der Dombis jetzt nicht wiedererhalten. Ueberhaupt wird bei den heutigenZuständen wie über die alte so nicht minder über die neueDombauperiode die Nachwelt beim Dome selbst die Nachrichtenleider vergeblich suchen.
Weniger noch dürfte von dem kurkölnischen Landesarchiveim Rückstände verblieben sein, davon einer Abfuhr desDupuis’-schen Transportes von Arnsberg und des dortigen WestfälischenArchivs — die erwähnten Einzelsendungen ungerechnet —in den Akten nichts verlautet, und die au die Landesübernahmeim Jahre 1816 geknüpften Auseinandersetzungen nebst den vondem hochverdienten Archivar Lacomblet später eifrig fortgesetz-ten Nachforschungen bei Weitem das Meiste wieder eingeheimsthaben dürften. Die Alfter’sche Sammlung ist jedoch zurückge-blieben, vielleicht auch deshalb, weil übereinstimmend mit demoben mitgetheilten Urtheile des Bonner Registrators Volk auchdas Düsseldorfer Proviuzialarchiv den Werth derselben als nurCopien bereits vorhandener Urkunden enthaltend sehr gering an-schlägt. Manches Andere wird aber in den Archiven zu Düssel-dorf und Coblenz fortwährend noch vermisst, und auch das Arns-borg-Münster’sche Provinzialarchiv, welches den westfälischenAntheil des kurkölnischen Archivs in sehr schätzbaren Ueber-resten wieder zusammenbrachte, wird die vorgenannten nachDarmstadt versandten Stücke — das Vehmgericht und die dreiCodices — schwerlich wiedererhalten haben. Der „Willkomm“sowie die Kanone mit der Fahne ist dem Gedächtnisse der West-falen sicherlich ebenfalls entschwunden.
Cöln, den 10. März 1867.
(Unterschrift wie folgt.)