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aus den vorangeführten, bisher nngekannt gebliebenen ausdrück-lichen Abmachungen der vier Vorbesitzer - sich herausstellt, derFriedensschluss zunächst nur den bestimmt begränzten Dom-antheil zur Geltung gebracht, hat,*) bleibt für die auf denWortlaut des Friedensartikels zu stellende Forderung die wich-tigste und strenge genommen einzig berechtigte Frage dienach dem früheren Inhalte der Dombibliothek.
Die bisherige Darlegung hat das darüber waltende Dunkelnicht aufgehellt, und enthalten auch die Prozessakten ein sich-res schon deshalb nicht, weil man darin bei dem Harzheim’schenKatalog einfach stehen blieb. Ein anderer existirt freilich nicht.Vor llarzheim hat Aegidius Gelenius in seiner mit der ri/aS. Engelberti im Jahre 1033 herausgegebenen Schrift „pret.iosahierotheca “ (pag. 42 seq.) eines zu jener Zeit vorhandenen„calalogus metropolitanae Coloniensis bihliothecae “ Erwähnunggethan. Sein Huch war eine Festschrift zu der grossen Feierlich-keit, womit am 7. November 1633 die Uebergabe des von demErzbischöfe Ferdinand, Herzoge in Baiern, dein Dome geschenktenneuen Engelbcrtusschreines begangen wurde. Die daran ange-brachten Bildwerke geben dem tleissigen Sammler GeleniusVeranlassung, in seiner Weise an jeden Namen die vollständigeGeschichte anzusehliessen. Erzbischof llildebold (785—81Ü) führtihn auf die von demselben gegründete Dombibliothek. Er citirtaus einem „Metropolitanae Coloniensis bihliothecae vetustissimocodice sed vitiose descripto in quo contexitur. Oatalogus ..l ih-rer um <j ui (ut loquitur Codex) anno Incar nat ioni sI) ominic ae DCCLXXXIII (in mscr. est tertium C pro L)Wenilone Epis cop o Laudunense jubenle, ad opuf>Domini Ilildebaldi archiepiscopi et sacri palatiicap ellani, de s er ipti sunt ex Ulis quos Iioma Apos-tolicus Dominus Leo misil Carola Imperatori“-Er gibt dann dem angehängten Bruchstücke jenes ..codex“ (lenTitel „Pars catalogi Bihliothecae S. Ilildebaldi". Dieses ent-hält :
*) Von den Verlusten aus anderen Kirchenanstalten kann hierbei nochweniger die llede sein.