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kölnischen Lande bezüglich der annexen Sammlungen undArchive nach allen Grundsätzen des öffentlichen Rechtes anzu-sprechen hätte. Freilich war weder ihm noch in der gesummtennachfolgenden Aktion von der grossen Masse, welche via Pragund Seligenstadt nach Darmstadt gekommen war, und von derdurch die vier Theilungsfürsten, deren Rechtsnachfolger Preussengeworden, sogar ausdrücklich stipulirtcn Gemeinschaft damalsirgend etwas bekannt. Vincke gedachte seihst des Ouriosumseiner Kanone und einer Fahne, welche in den 90 or Jahren diebei der Armee des Erzherzogs Carl befindlich gewesene kurköl-nische Truppe den Franzosen abgenommen, und der Erzherzogden Invaliden dieser Mannschaft geschenkt hatte. Man hattedie Stücke zu Arnsberg vor der nachmaligen Ucbermacht derFranzosen in die Erde vergraben, bis man sie hei der Nach-richt von Blüchcr’s erstem Einzuge in Paris hervorholte, ummit der Kanone Victoria zu schiessen, alsdann aber nach Darm-stadt abliefern musste.*)
Den hinreichend umfassend redigirten Vorbehalt nahm beimAuswechselungs-Akte der hessische Commissar von Ko pp ohneWiderspruch entgegen. Der zu weiterer Verfolgung angehobenediplomatische Notenwechsel hatte aber nicht den mindesten Erfolg.In Darmstadt blieb hartnäckig Alles verweigert. Klüber, den derinmittelst iu’s Amt getretene auswärtige Minister Graf vonllernstorff im Jahre 1822 über die hauptsächlich zur Wieder-erlangung der Domcodices zweckdienlich erscheinenden Schritteconsultirte, rieth in seinem Gutachten vom Juni 1822, stattder fiskalischen Ansprüche des preussischen Staates die privat-rechtlichen des Domes voranzustellen, und event. den Prozesswegbeschreiten zu lassen. Staatsrath Daniels, dem aufKlüber’sbesonderen Wunsch der Minister ebenfalls ein Gutachten auftrug,trat in ausführlicher, auch für das Thatsächliche interessanterDenkschrift vom 30. October 1822 dieser Ansicht hei. Da derArchivar Wallraf noch am Leben war, so nahm er diesen zumdritten Male. vor. Auch der vorerwähnte nachträgliche Bericht
*) Das Gefecht soll bei Boppard stattgef'unden und die Fahne dem61. franz. Regt, angehört haben.