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1. einen Originalbrief von Martin Luther und zwei dgl. vonPhilipp Melanchthon.
2. Das Constitutionsbuch des Vehmgerichts von 1514. Dupuishebt hervor, dass es zum kurkölnischen Archive gehöre.
3. Zwei Bullen Clemens V. vom Jahre 1307 gegen die Templerliefert er in übersetztem Auszuge.
4. Die eiserne rechte Hand eines im dreissigjährigenKriege im Arnsbergischen gefallenen schwedischenGenerals.
5. Drei Codices nahm Miunigerode bei seiner Anwesenheitzum Landtage selbst an sich:
a, den Codex „mit dem Hirsch“,
b, den codex „von Meschede“,
c, das „gemalte Buch von Wedinghausen“.
6. (Januar 1804) eine Prachtbibel.
7. (August 1807) sechs speciell benannte, als höchst seltenbezeichnete Bücher.
8. (November 1808) das Manuscript von Schannats „Ei/fliaillustrata : ‘. Dupuis gab auf die Nachfrage darnach dasBedenken zu erkennen, dass es einen Band der Alfter’schenSammlung ausmache, und diese als zum kurkölnischenArchive gehörig von den vier Fürsten als Gemeingutdürfte angesprochen werden. Die Sendung erfolgte den-noch. Als Veranlassung der von Darmstadt erhaltenenNachfrage erscheint von Wichtigkeit, dass in den Dupuis’-sclien Akten dem Vermerk über vorstehende Nro. 5 aufdem nämlichen Blatte von ihm 5 ausgesuchte Stücke mitBleistift verzeichnet stehen, wovon Schannat das ersteist. Hatte er Miunigerode darauf aufmerksam gemachtund Aufforderung erbeten? Die anderen 4, von derenVersendung er nichts sagt, waren:
9. Clironicon Abbatiae S. Martini Majoris Coloniae Ord.S. Benedicti ab anno 700 ad nostra fempora etc. Colo-niae 173li Mit schönen Urkunden in copia.
10. Continuatio Chronici Sponheimcnsis etc. nebst einer dis-sertafio de libris rarioribus.
11. Van Hagen Cölnische Reimchronik.