die Noth des Staatshaushaltes eingezehrt), zwei Verschlage mitdem Archive des St. Georgsstifts, vier Kisten mit dem desSt. Cunibertsstifts, viele Verschlage mit Domarchivalien, blieben,wie die besonders verpackten Codices der Dombibliothek, einst-weilen in der Abtei Wedinghausen zurück.
Inzwischen war die Stellung des Domcapitels zu denjenigemwelche auf solche Weise sich seiner gesummten Habe bemäch-tigten, durch den Hauptschluss der Reichsdeputation in einerArt verändert, dass an Widerstand nicht mehr gedacht werdendurfte. Die Reichsdeputation hatte die Uebernahmc und schliess-liclie Feststellung der dem Domcapitel und übrigen Beamten desaufgehobenen Kurstaates zugestandenen Sustentation, namentlichaber die Abrechnung rücksichtlich der bis 1794 zurückgehendenAnsprüche so umfassend den eigenen Anordnungen der vier Fürstenübergeben, dass das Domcapitel nur noch in der Gnade dieserihm aufgedrungenen Erben für sich und das ganze Heer noth-leidender Beamten Rettung finden konnte. Auf diese Weise vonRegensburg nach Darmstadt verwiesen musste es namentlichnun auch jeden Rettungsgedanken an das, was vom Dome nochnicht in die Hände der vier Fürsten gelangt war, nothgedrungenbei sich bekämpfen. In dieser Beziehung verursachte ihm jedochdas, was in Prag noch gerettet stand, die peinlichste Verle-genheit. Dorthin hatte 1796 bei zunehmender Gefahr der Fürst-Erzbischof Prinz Florentin von Salm-Salm, zugleich Domherr inCöln, einen sehr bedeutenden Theil der geflüchteten Werth-gegenstände in Verwahrung genommen; 18 Kisten, darunterzwei mit kostbaren Kirchensachen des Domes, Pretiosen vomDreikönigsschreine, den Silberstatuen der Madonna und der12 Apostel, goldene Kelche mit der Clementinischen goldenenMonstranz, zwei silberne Weihkessel mit vielen anderen an Gold,Silber und Diamanten und noch mehr an altem Kunstwerthunschätzbaren Sachen waren in die fiirsterzbischöflicbe Kurieabgesetzt, 36 andere in dem Prager Kaulhause Kirim unter-gebraclit. Der sonstige Inhalt war als Dom-Bibliothek und Archivbezeichnet. Das Domcapitel wusste, dass man iu Darmstadt vondiesen Depositen Kenntniss hatte und die Forderung; der Rück-nahme und Auslieferung eine erste Vorbedingung der Unter-