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Das Schicksal der im Jahre 1794 über den Rhein geflüchteten Werthgegenstände des Cölner Domes, insbesondere die Zurückführung der Manuscripten-Bibliothek : aktenmäßige Denkschrift
Entstehung
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1803. Meine Herren! Icli habe meinen Sekretär Herrn Darteernannt, um der Eröffnung und Inventarisirung der Kisten bei-zuwohneu, welche hei Herrn Scholaster Molinari in Beschlaggenommen wurden und welche Sie in Ihr Pfandhaus haben brin-gen lassen. Ich habe nicht nöthig, meine Herren, Sie um mög-lichste Beschleunigung der Operation zu ersuchen,, welche Siezu beginnen im Begriffe stehen. Sie haben sicherlich eben sogrosses Verlangen wie ich, von dieser Angelegenheit befreit zuwerden. Rücksichtlich des Verfahrens beziehe ich mich auf denInhalt meines an den ersten Herrn Bürgermeister gerichtetenSchreibens vom 23. März; es setzt die Anordnungen auseinan-der, die mein Gouvernement bei dieser Gelegenheit getroffensehen will. Wenn sich unter den Kisten welche befinden, diedurch zu geringe Solidität Beschädigungen auf ihrem weiterenTransport befürchten lassen könnten, so wird es nöthig sein,sie durch neue zu ersetzen, und werde ich den Preis mit Dankzurückerstatten. Ich habe die Ehre etc. Hirsinger.“

Die in dem originaliter vorliegenden Inventar vom 19. bis23. April ausführlich beschriebene Eröffnung jeder einzelnen der11 Kisten, die sehr genaue Constatirung des Inhaltes bei stren-ger Fürsorge für Conservation und Wiederverschluss lässt durch-aus nichts vermissen, es sei denn die Befähigung der Handeln-den, die zum katholischen Kirchengehrauch bestimmten Gegen-stände heim richtigen Namen zu nennen, obgleich sie in demeigenen Gefühle dieses Mangels einen Frankfurter katholischenKüster noch hinzugezogen hatten. Die Darmstädter Regierunghatte übrigens nach Empfehlung der General-Commission ihremDelegirten Hoffmann die geheime Instruktion ertheilt, seinerseitsmöglichst dahin zu wirken, „dass hei Beschreibung der einzel-nen Gegenstände diejenigen Eigenschaften derselben, aus wel-chen sich mit Wahrscheinlichkeit oder mit Gewissheit beurthei-len lasse, dass Sie kein ausschliessendes Eigenthum der Collieroder einer anderen jenseitsrheinischen Kirche und als wahreLokalpertinenzien derselben zu betrachten seien, deutlich undvollständig angemerkt würden.“ Die negative Aufgabe derUnterdrückung gegentheiliger Eigenschaft war wohl nicht davon

ausgeschlossen. Es hatte indessen bei der Natur der Gegen-

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