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Das Schicksal der im Jahre 1794 über den Rhein geflüchteten Werthgegenstände des Cölner Domes, insbesondere die Zurückführung der Manuscripten-Bibliothek : aktenmäßige Denkschrift
Entstehung
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war, was der Dom ehedem besessen hatte wie das, was er ge-wesen war, eben nur Vergangenheit. Sie nicht zu beschrei-ben, war nunmehr Bedürfnis« geworden.

Aber das ebenfalls nahe vollendete Schicksal des Kurstaa-tes am rechten Ufer sollte in der nächstfolgenden Zeit nochMomente entwickeln, die, was aus dem Dome hiuübergelangtwar, da und dort aufstörten, und aktenmässige Erörterungenmit sich führten, welche mit namhafter Wiedererwerbung auchdem wiedererwachten Interesse der Nachfrage einer kommen-den Generation dokumentirten Anhalt hinterliessen. Als derdeutsche Kaiser am 2. August 1802 die " ' " " ^ " ",

um die im Rastadter Congresse bereits vorberedete und im Lüne-burger Frieden der Mediation Frankreichs unterstellte Entschä-digung der Reichsfürsten für linksrheinische Verluste durch Zu-teilungen auf dem rechten Ufer zu vollziehen, lag der vonFrankreich und Russland proponirte, oder besser gesagt, vonFrankreich vorgeschriebene fertige Plan bereits vor. Dieserhatte die Aufhebung der geistlichen Souveräne oder, wie mancs nannte, die Siicularisation ihrer Staaten zur ersten sogar alsselbstverständlich behandelten Voraussetzung. Die Reichsdepu-tation wurde dem entsprechend schon so zusammengesetzt, dassden geistlichen Kurstaaten nur die passive Rolle zugetheilt war.Den rechtsrheinischen Theil von Iüir-Cöln verteilte man inder Art, dass Hessen-1) a r in s t a d t das Herzogtum 'Westfalen,Aremberg die Grafschaft Recklinghausen, Wied-Runkel dieAemtcr Altenwied und Neuenburg, und Nass au-Usingen denRest erhielt. Sie nahmen bei ihren Auseinandersetzungen überdie sonst überkommenen Rechte und Pflichten den .Darmstädti-schen Anteil zu 65 / 100 , den der Uebrigen zu 35 /ioo an. DerLandgraf von Hessen-Darmstadt war es daher hauptsächlich undzuallernächst, dem sich das zu Arnsberg residirende Dom-kapitel gegenüberbefand, und wird die nachfolgende, aus neue-sten.« an verschiedenen Stellen aufgefundenen Akten geschöpfteDarstellung ergeben, in wie weit mit Recht und in wie weitmit Unrecht die länger als ein halbes Jahrhundert bestandeneVoraussetzung auch nur Darmstadt für Alles verantwortlich