s, Lücher werden nur gegen Lösung einer Jahreskarte zu Rtk. 3.^ und einer Lesekarte zu 50 pfg.entliehen.
2. Die Leihzeit eines Buches darf die Hrist von3 Blochen nicht überschreiten; wird bei eineinBuch wissenschaftlichen Inhalts, Verlängerungder Leihzeit gewünscht, so muß dies bei derBibliotheksverwaltung angezeigt werden, Romane,Novellen :c,, werden nicht verlängert,
5, Wer ein Bnch verliert oder beschädigt, hat fürdasselbe Ersatz zu leisten; es ist verboten, dieBücher mit Randbemerkungen zu versehen,ch Der rechtmäßige Eigentümer einer Leihkarte haftetfür alle Bücher, die auf Grund derselben entliehenwerden. Bücher an Dritte, die nicht demselbenchaushalt angehören, weiter zu verleihen, iststrengstens untersagt,
5, Bücher können vorausbcstcllt werden; die vor-gemerkten Bücher werden 3 Tage für den Be-steller frei gehalten,
6 Leser, in deren Familie oder chaus eine ansteckendeArankheit herrscht, dürfen während dieser Zeit dieBibliothek nicht benutzen,
7. Etwaigen Wohnungswechsel hat der Leser sofortanzuzeigen.