Smckenbergs Verleumdung von I. W. Textor. 47
that die nach ihr eintretende Frau eines jungen Herrn v. Glau-burg aus dem hochadeligen Hause Alten-Limpurg. Der Herzogbemerkte dies mit Unwillen. Als er darauf den Damen Kaffeegeben ließ, befahl er laut dem Diener, zuerst die Schultheißinzu bedienen, mit welcher er sich dann unterhielt, indem er er-klärte, ihr gebühre als der Frau des Schultheißen der erstePlatz, der Mann der Glaubnrger wolle ja erst noch Ratsherrwerden.
Auch Textors Amtsthätigkeit wird von den härtesten Vor-würfen, ja gemeinen Schmähungen Smckenbergs heimgesucht,aus denen der edle Erasmus hervorguckt. Kriegk bemerkt,ein Tadel derselben lasse sich aktenmäßig nur insoweit begrün-den, als Textor sich gewöhnlich zwischen den Parteien durch-zuwinden gesucht und sich, wenn er einmal sich für eine ent-schieden, einseitig und hartnäckig gezeigt habe. Daß sich diesaktenmäßig begründen lassen könne, klingt etwas sonderbar;im Grunde zeigt der Vorwurf nur, daß Textor, wie er mußte,die Gründe beider Parteien erwog, aber auf seiner einmalgewonnenen Rechtsansicht bestand, weil er auf wohlerwogeneGründe sich stützte. Mag er sich darin auch zuweilen geirrthaben, daß er je wider besseres Wissen sich entschieden, Gegen-gründe in den Wind geschlagen habe, wird kaum zu erweisensein. Kriegk selbst gesteht ihm große geistige Gewandtheit undbedeutende Rechtskenntnis zu, nur im öffentlichen und deutschenRechte habe man ihn für weniger bewandert gehalten. WennKriegk bedauert, daß Goethe in der Schilderung seines Groß-vaters von dessen sittlichen Grundsätzen und seiner geistigenBildung nichts sage, was man Smckenbergs sittlichen Vor-würfen entgegenhalten könne, so erscheint er in jener doch alsein durchaus würdiger, leidenschaftsloser Mann, bei dem eseiner besonderen Hervorhebung, daß er nur nach Pflicht undRecht gehandelt habe, gar nicht bedurfte. Wie wenig er der