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den Prior der Prediger in Zürich, Hugo. Der erkannte nun am22. Dezember 1255: Wettingen solle zufallen der Hügel innerhalbjener Au und was unterhalb desselben liege, sammt der Vogtei überdie darin gelegenen Gülten der Freien von Weiningen, die Ulrich durchSchenkung des Grafen Rudolf von Habsburg einst erlangt hatte (undjetzt wohl von Wettingen empfieng); dagegen solle den Freien, überderen Güter Ulrich die Vogtei besitze, nur das gehören, was ausserhalbjenes Hügels liege, soweit sie es erworben. — So war der Streit fried-lich beigelegt worden.
Im folgenden Jahre 1256 reiste Ulrich an den Hof des böhmi-schen Königs Ottokar 1 ). Ueber den Zweck dieses Besuches sagt dasZürcher-Urkundenbuch wohl richtig: Ulrichs Urkunde vom 4. Sep-tember 1256 sagt, dass er am Hofe des Königs Ottokar in Prag war,wo damals vom 17. Juli bis 10. August 1256 der Erzbischof von Kölnsich befand, um Ottokar zur Annahme der Königswahl zu bestimmen.Ulrich von Hegensberg dürfte sich zum gleichen Zweck als Vertreterder weifischen Partei seiner Gegend dorthin begeben haben 2 ). Für dieDauer seiner Abwesenheit — die sich also wohl über längere Zeit hinerstreckte — bestellte er als Verwalter seiner Güter drei seinerMinisterialen: den Ritter Conrad von Steinmaur, den Meier Ulrichvon Weningen und dessen Bruder Heinrich 3 ). Ulrich mochte wohlvon Prag aus — dem Hofe des prunkliebenden Ottokar — dieselbenauffordern, ihm Geld nachzusenden; das war wahrscheinlich der Grund,weshalb die drei Verwalter am 19. Juni 1256 Ulrichs Hof in Ober-Affoltern beim alten Schlosse Regensberg an Ulrich Trembilli um 32Mark verkauften + ). Der Bruder des abwesenden, Lütold, beurkundetediese Veräusserung und verbürgte sich und seine Erben dafür, dassUlrich dieselbe nach seiner Rückkehr ratifizieren werde.
Nicht lange nachher kehrte dieser auch wirklich in seine Heimatzurück. Am 4. September desselben Jahres bestätigte er beim fallen-den Brunnenhof (bei Zürich) jenen Verkauf öffentlich, wobei unter an-
') Neugart II, Nr. 956.
') Z. U. B. III, Nr. 964, Anmerk. (Vgl. Böhmer, Reg. Ottokars,pag. 433.)
') Gesch.-Frd. I, pag. 369.
') ibidem.