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licher Belagerung von Rupprecht von der Pfalz eingenominen. Beider Ländertheilung im Jahre erhielt- sie Rupprechts Sohn, Her-zog Johann. Im Jahre (^65 war sie wieder böhmisches Lehen, wasaus dein Vergleiche des Königs Georg von Böhmen mit dem pfalz-graseu hergeht-
Endlich, im Jahre (4?ch verkaufte Pfalzgraf Otto II. den Roten-berg sammt dem darunter liegenden Städtchen Schnaitach und dazugehörigen Ortschaften unter Vorbehalt der Landeshoheit und Oeffnung :c.als Afterlehen an ^ fränkische Ritter und H Grasen, welche eine sogen.Ganerbschaft gründeten.
Zweck dieser Ganerbschaft (Gemeinerbschaft, vom altfränkischenIVorte Gan hergeleitet) war die Vertheidigung der Theilnehmer (Gan-erben) gegen Angriffe auf ihre Besitzungen. Das Haupt der Gan-erben war der Burggraf oder Pfleger. Die Grundlage der Ver-einigung bildete der Burgfrieden, den jeder Ganerbe zu beschwörenhatte und der die Bedingungen der Aufnahme und die Rechte undPflichten der Theilnehmer enthielt. Derartige Burgfrieden wurden imJahre (^93 und (55 ( abgeschlossen. Jährlich um Michaeli wurdeeine Zusammenkunft abgehalten, zu der jeder Ganerbe zu kommenverpflichtet war.
Nach dem Burgfrieden von (HH3 war der Antheil jeder Familieauf 2OL> Gulden geschätzt. Jede Familie hatte ein Familienmitgliedals Vertreter bei der Ganerbschaft zu benennen. Starb ein Familien-vertreter, so wurde ein anderer gewählt. Jeder Ganerbe konnte seineGüter der Ganerbschaft einverleiben. Starb eine Familie aus, so fielihr Antheil der Ganerbschaft zu. Keiner konnte seinen Antheil ohneWissen und Willen der anderen Ganerben veräußern, auch nicht seineGüter konnte der Ganerbe verkaufen, wenn er sie nicht vorher denMitganerben zum Ankauf angeboten hatte.
Als erster Burggraf wurde Lampert v. Seckendorf gewählt.Außer den Grafen Octtingen, Schwarzenberg, Wolfstein und Pappen-heim nahmen ^ reichsritterschaftliche Familien der Ritterkantone Rhön,Bauuach und Gebürg Theil, darunter die Ausseß, Bibra, Branden-stein, Waldenfels, Künsberg, Trailsheim, Thann, Thüngen, Egglofffstein, Guttenberg, Feilitzsch, Giech, Geuder v. Heroldsberg, Rotenhan,Reitzenstein, Seckendorf, Schaumberg, Stetten u. A. Außer dem SchlosseRotenberg gehörten zur Ganerbschaft »och 58 Ortschaften mit fünfPfarreien.
Das Geleite auf den Straßen, den Wildbann und Schutz undvogtei über das Kloster Weißcnnohe besaßen die Ganerben nicht.Lehenherr war der König von Böhmen.