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Geschichte des uradelichen Aufseß'schen Geschlechtes in Franken
Entstehung
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455
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durch sie selbst, entscheiden. Der Entscheidung des Schiedsgerichtes sollsich jede Linie unterwerfen.

Die während der Konferenz entstehenden Beherbergung?- undZehrungskosten sollen gemeinschaftlich bezahlt werden.

Die Bestimmung im h sO ist durch den Tod des bjans o. A.ungültig geworden, da sie eine lebenslängliche Rente desselben betraf.

h ss bestimmt, daß die früheren Verträge durch diesen Vertragausgehoben sind, sofern sie mit demselben nicht übereinstimmen.

Für die Folge solle jedes majorenne männliche Familienmitglieddiesen Vertrag zur Anerkennung unterzeichnen und besiegeln, und sollenAenderungen nur mit Zustimmung aller Betheiligten gemacht werdenkönnen.

Diese Verträge von (360 waren bisher strenge eingehalten worden,und wurden besonders die jährlichen Konferenzen seit (372 stets ab-gehalten und die Beschlüsse in einein protokollbuche niedergelegt.Die Verträge selbst werden im Familienarchiv aufbewahrt.25. Da im Jahre (372 durch den verkauf von Freiensels,kveiher und Neidensteiu an den Grafen Giech zu Thurnau und durchden Ankaus von Grundstücken bei Aufseß, Alengersdorf und Scherleithe,sowie durch den Tausch von Grundstücken seit (360 vielfach Aenderungenim Bestände der Güter eingetreten waren, wurde auf der Familien-konserenz im Zahre (380 beschlossen, einen Nachtrag zum vertragevon (360 zu inachen.

Zii diesem Nachtrage, der am (0. September (83 ( notariell erfolgte,wurde der Grundbesitz nach seinem gegenwärtigen Stande aufgeführtund statt der verkauften Güter die Ankäufe beider Linien zu Unter-und Gberausseß, Scherleithe und Mengersdors eingesetzt.^)

II. Familienstiftuugen aus älterer Zeit eristiren leider nicht,die einzige Stiftung dieser Art wurde im Zahre (332 gemacht.2)

Veranlassung hierzu gab die Bestimmung im § 3 des Familien-vertrages von (860, bezüglich der Erhaltung des Archivs undSchloßinventars, das als Annex der Güter auf andere kveise nicht er-halten werden kann, weil ein Familiensideikommiß nicht existirt.

Da man nun aber IVillens war, sowohl das Lamilienarchiv alsdie Einrichtungen des Ahnensaales, der Schloßkapelle und der altenBurg (des Nteingoz Steinhaus), die Bibliothek und die Familienbildersowie manche Familienandenken sowohl in Ilnteraufseß als in Gber-ausseß zu erhalten und hierdurch der Familie diese Schlösser lieb und

1) Urkunde im Aussetzer Archiv.

2) Urkunde im Aussetzer Archiv.