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Geschichte des uradelichen Aufseß'schen Geschlechtes in Franken
Entstehung
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Urkunden von (25H(333 hervor, in denen Friedrich ((7) und Gttov. A. (23) Zeugen und Schiedsmänner bei wichtigen Rechtsgeschäften,besonders aber beim Streite über die RIeransche Erbschaft waren.Es wird aber besonders dadurch bewiesen, daß Gtto v, A. in einerUrkunde vom 2fl> Zum (3(5 dem Burggrafen Friedrich IV. verspricht,ihm als Burgmann H gegen Zedermann zu dienen, nur nicht gegendas Gotteshaus Bamberg, und daß er ihm am 5(7. August (327 ver-spricht, als seiner guten Herrschaft wider Zedermann zu dienen undihm mit der Burg Aufseß ganz und mit der Burg Wüstenstein halbgegen Zedermann zu gewarten. Das Verhältniß Gttos zu BurggrafFriedrich war so innig, daß er auch unter ihm in der Schlacht beiAmpfing für Ludwig den Bayer focht.

Wie einflußreich Gtto v. A. als Anhänger Raiser Ludwig desBayern und der Burggrafen war, zeigt sich darin, daß Papst Zo-hann XXII. im Zahre 1325 wegen der Gpposition Gttos gegenBischof Heinrich zu Bamberg an den Erzbischof zu Rlainz und denBischof zu Würzburg deshalb ein^t Breve richtete und den Wider-stand Gttos durch Exkommunikation zu brechen befahl.

So lange Gtto lebte, gab es keine Differenzen; als aber dieSöhne und Enkel Gttos, Albrecht (33), Heinrich (3P, Eonrad (37)und Albrecht (39), zum Theile mit dem Bischöfe von Bamberg, zumTheile mit den Burggrafen in den Zahren (3t(2, (3^3, (3V, (555,(357, (36(, (37H und (373 Verträge abschlössen, wonach sie gegenBezahlung von größeren Geldsuminen mit ihren gemeinschaftlichenBurgen Aufseß, Freienfels und Wüstenstein theils dein Bischöfe, theilsden Burggrafen zu gewarten versprachen, und als endlich (373Heinrich (3P und Tonrad (37) und des Letzteren Söhne Friedrich (53),Tonrad (39) und Burkard (60) ihre bisher freieigenen Burgen Freien-fels und plankenstcin im Wiesenthale als Bamberger Lehen erhielten,schien es dein Burggrafen Friedrich, dessen Hofmeister Schütz v. LcineckAlbrechts v. A. (39) Antheil an Freienfels in demselben Zahre er-worben hatte, höchste Zeit zum Einschreiten zu sein.

Da nämlich die Burggrafen, um auf kürzestem Wege von Ansbachnach Tulmbach und Bayreuth zu gelangen, das fränkische Gebirge mitdeii Aufseßschen Burgen passiren mußten, so war für sie die Geffnungdieser Burgen eine politische und militärische Rothwendigkeit. Um

>) Daß dieses Burgmannsverhältniß keinenfalls ein den Stand herab-driickendes war, geht daraus hervor, daß nach einer Urkunde vom s. Juni ;Z08auch Graf Berthold v. Henneberg ein solches Verhältniß mit Bischof Ivulfingvon Bamberg einging. (Uex. der E. v. A. Rr. so.)