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Festschrift zur fünfzigjährigen Gedenkfeier der am 28. Mai 1838 erfolgten Begründung des Realgymnasiums
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toriuin die Ansicht obsiegte, daß die Realschule mit 270 Schülern fürein einfaches Klassensystem sich lebensfähig erweise und daß also dieKombination das Geratenste sei, so wurde in seiner Sitzung vom27. Januar 1882 einstimmig der Beschluß gefaßt, vou Ostern 1884mit der Quarta beginnend neben der Realschule Gymnasialklassen zuerrichteu. Am 14. Februar machte auch die Stadtverordneten-Versammlungdiesen Beschluß zu dem ihrigen mit der Modifikation, entweder vonOstern 1884 mit Quarta oder von Ostern 1885 mit Tertia diegymnasiale Umwandlung der einen Hälfte der Anstalt zu beginnen.Auf diese Beschlüsse erfolgte vom Ministerium der geistlichen Angelegen-heiten unter dem 21. November 1882 der Bescheid, daß Ostern 1885von Untertertia ab zunächst bis Obersekunda einschließlich succes-sive ein Gymnasium auf Kosten der Stadt eingerichtet werde. Inzwischenwar aber infolge des Direktorwechsels mit Herbst 1883 hatte DirektorKirchner die Leitung der Anstalt übernommen die ganze Angelegen-heit in ein neues Stadium eingetreten. Direktor Kirchner sah, daßbeim Realgymnasium infolge allmählichen Eingehens der WechselcötenLehrkräfte überflüssig wurden und, da sämtliche Lehrer definitiv ange-stellt waren, nicht ordnungsmäßig beschäftigt werden konnten. Ererkannte ferner, daß der Zeitpunkt zur Ausführung des gymnasialenProjektes besonders günstig sei, da die Überfüllung des KöniglichenGymnasiums bei vielen Eltern den Wunsch wachgerufen hatte, denKindern anderweitig gymnasiale Bildung zu sichern, ohne genötigt zusein, dieselben nach auswärts zu geben, und daß die stark gelichtetenunteren Klassen sich wieder mehr füllen würden, wenn man möglichstrasch eine Gymnasialtertia gründe, da dann die Aussicht auf gymnasialeBildung den Schülern der unteren Klassen gesichert werde. Da nununter der Hand dem Direktor von einigen Eltern die feste Zusicherunggegeben war, daß die Gymnasialuntertertia vou einer angemessenenAnzahl werde besucht werden, und besondere Kosten nicht erforderlichwaren, so ging Direktor Kirchner im besten Einvernehmen mit dem Ober-bürgermeister Becker ohne viel Aufhebens mit ruhiger Konsequenz ansWerk. Wenige Tage vor dem Datum der obenerwähnten Ministerialver-fügung wurde im Kuratorium auf Autrag des Direktors Kirchner derBeschluß gefaßt, bereits mit Ostern 1883 eine Gymnasialuntertertia zuerrichteu; am 4. Dezember genehmigte die Stadtverordneten-Versammlungdiesen Beschluß. Besonders energisch ging man bei der Motivierung diesesBeschlusses gegen die Bestimmung der Ministcrialverfügung an, daß