Druckschrift 
Festschrift zur fünfzigjährigen Gedenkfeier der am 28. Mai 1838 erfolgten Begründung des Realgymnasiums
Entstehung
Seite
148
Einzelbild herunterladen
 

148

Die ursprüngliche bei ihrer Gründung im Jahre 1838 vonhumanistischen Elementen durchaus rein gehaltene Realschule erlittschon 2 Jahre nach ihrer Begründung in ihrem Organisationsplaneeine sehr wesentliche, unserer Meinung nach verhängnisvolle Abänderung,die sich in gymnasialer Richtung bewegte. Es wurde das Latein,das der Realschule in ihren ersten Lebensjahren fehlte, im Herbst 1840als fakultativer Lehrgegenstand, der außerhalb der gewöhnlichen Schul-zeit unterrichtet wurde, in den Lehrplan aufgenommen, und zwar an-fänglich in 2 Abteilungen mit je 3 Stunden wöchentlich; von 1841an kam mit dem Anschlüsse der Prima eine 3. Abteilung mit 4 Stundenhinzu, während die Stundenzahl in den beiden anderen Abteilungenebenfalls auf 4 erhöht wurde. Die Aufnahme dieses Lehrgegenstandesstand in einem gewissen Widerspruch zu den Absichten derjenigen, welchedie ersten Schritte gethan hatten zur Begründung der Schule. Essollte, so war dieser Männer Absicht gewesen, *) eine Schule gegründetwerden nicht für solche, welche sich einem gelehrten Stande widmenwollten, sondern auch für diejenigen, welche in einen anderen Beruf,namentlich in den Handels- und Gewerbestand überzugehen beabsich-tigten". Und ausdrücklich wurde es in der vorberatenden Versamm-lung vom 3. April 1335 betont,es sei eine allgemeine Erfahrung,daß die Knaben und Jünglinge, welche aus den Gymnasien in dieComptoirs und Werkstätten übergingen, in den Kenntnissen und Fer-tigkeiten, welche zum Eintritt in das kommerzielle und industrielle Lebenvor allem verlangt werden müßten, unzureichend vorbereitet seien, unddaß hieraus sowohl für die Ausbildung der jungen Leute als auchfür den Betrieb der Geschäfte sehr nachteilige Folgen erwüchseil".Zu diesen Grundsätzen stand die Aufnahme des Latein in den Unter-richtsplan im Widerspruch. Wie nun der rein reale Charakter derAnstalt durch das Latein eine Trübung erfahren hatte, so erlitt auchweiterhin der rein fakultative Charakter dieses Unterrichtsgegenstaudesdadurch eine Trübung, daß für das Latein ein moderierter Zwangüblich wurde, indem man nämlichfakultativ" so verstand, daßzurDispensation von diesem Lehrgegenstande die Willenserklärung derEltern vorgelegt" werden mußte. Wer diese nicht erbrachte, mußte

*) Direktor Dr. Franz Heinen, Die Städtische Realschule 1. Ordn, zu Düssel-dorf nebst Geschichtlichem aus der Entwickelung des Realschulwesens überhaupt.Einladungsschrift zur Feier des 25jährigen Bestehens der Anstalt am 28. Mai1863. Düsseldorf, Hofbuchdruckerei von Hermann Voß. S. 36.