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An dieses Fest reihte sich bald ein anderes von nicht minder hoherBedeutung für die Schule, Die evangelische Gemeinde hatte die längstgehegte Absicht, der Luisenschule einen eigenen Leiter zu geben, verwirk-licht und am 23. Februar 1863 den Berichterstatter aus eiuer Zahlvon 47 Bewerbern zum Direktor gewählt. Die bisherige VorsteherinFrl. Julie Quincke reichte in Folge dessen ihre Entlassung ein undgründete mit ihrer Schwester Marie in Düsseldorf eine Privat-Töchter-schule, die sich jedoch der Luisenschule gegenüber nicht zu halten ver-mochte und daher nach einigen Jahren mit dem Tode der jüngerenSchwester sich auflöste. Der neu erwählte Direktor wurde am 1. Ok-tober 1863 durch den zeitigen Präses Pfarrer Roffhack in sein Amteingeführt. Nachdem dieser sich seines Auftrags unter Anwünschungdes göttlichen Segens entledigt und dem Neuerwählten die Leitung derSchule übergeben hatte, dankte dieser mit herzlichen Worten den an-wesenden Vertreten? der Gemeinde für das hohe Vertrauen, welchesman ihm entgegengebracht, und sprach sich dann in eine??? längerenVortrage über die Grundsätze aus, die er zuin Erziehungswerke derweiblichen Jugend mitbringe. Da diese, wenn auch durch die lang-jährige Erfahrung in mancher Beziehung geläutert und vertieft, inBeziehung auf ihre Grundtendenzen dieselben geblieben sind, so mag esihm gestattet sein, au dieser Stelle dieselben in ihren wesentlichen Grund-zügen darzulegen, da dieselben an? besten geeignet sind, Zeugnis vondem Geiste abzulegen, in welchem er die Schule zu leiten bemühtgewesen ist.
1. Die Schule ist nicht die erste Bildungsanstalt des Kindes; imSchoße der Familie, in der dasselbe geboren ist, wird auch der ersteBildungskeim gepflegt, und aus ihr erst wird das Kind der Schulezugeführt, die nur Gehülfin der elterlichen Erziehung sein will. DenEltern fällt demnach die erste Erziehung desselben zu, derenwichtigste Faktoren Autorität und Liebe sind. Während dieerstere vorzüglich beim Vater steht, dessen Entscheidung im Hause allesfolgt, geht die Liebe vor alle??? von der Mutter aus, die für die Ent-faltung des sittlichen Bewußtseins des Kindes von unermeßlicher Trag-weite ist, indem sie demselben in den ersten Lebensjahren die göttlichenGesetze, die es in späteren Jahren mit Selbstbestimmung ausüben soll,als Empfindungen einpflanzt, damit es sein erstes Leben in unbe-wußter Einheit mit jenen Gesetzen in Liebe, Zutraue?? und Gehorsamgelebt habe. Au diese häusliche Erziehung schließt sich die Thätigkeit