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letzteren Weg. Es gab nach erfvlgter Verständigung mit dem Kura-torium der Luisenschule unter dem 1. Juli 1853 die Erklärung ab,daß es den in dem Reskripte der Königlichen Regierung vom 3. Märzgestellten Bedingungen zu entsprechen und genügen glaube, wenn esstatt eines Nachweises der Gründung einer höheren Töchterschule diehier bestehende Lnisenschule übernehme und sich dabei verpflichte, dieseSchule unter ihrem bisherigen Namen bis ans jene Beihülfe von 259Thlr. aus dem bergischen Schnlfonds sowie die durch Schulgeld undfreiwillige Gaben zu erlangenden Mittel zu unterhalten und die Vor-steherin Frl. Julie Qnincke und den Lehrer Bendcr unter ihren bis-herigen Anstellnngsbcdingungen zu übernehmen. Diese Erklärung des Pres-byteriums wurde unter dem 15. September 1853 durch Seine Excellenzden Herrn Kultusminister v. Raumer anerkannt und bestätigt, unddamit die Übernahme der Luisenschule als ein kirchliches Gemeindeinftitntbesiegelt.