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lebens eine gleiche Wichtigkeit habe, wie das Gymnasium und dieRealschule. Die Voraussetzungen zu einem solchen Eintreten der Staats-behörde auch für die Mädchenschule sind gegeben. Die Bestrebungenfür eine wahrhaft heilsame Durchbildung, und die auf dem Gebietein umfassender Weise gewonnenen Erfahrungen, sind für die Gesamtheitder Schule ersprießlich zu machen; 2. Aufstellung eines in den Grund-zügen allgemein gültigen Lehr- und Organisationsplanes für die höhereMädchenschule unter Hinzuziehung von Sachverständigen zu den Vor-beratungen; 3. Unterscheidung der Mädchenschulen in Mittel- undhöhere Schulen, deren letztere denselben staatlichen Aufsichtsbehördenwie Realschule und Gymnasium unterstellt werden; 4. Begründung vonLehrerinnen-Bildnngsanstalten mit ausreichenden Mitteln und unterteilweiser Anlehnung an normalgegliederte höhere Mädchenschulen.
An beiden Stellen fand die Deputation die wohlwollendste Auf-nahme und wurde ihr die erfreuliche Mitteilung gemacht, daß dieNotwendigkeit einer anderweiten Regelung der das höhereUnterrichtswesen der weiblichen Jugend betreffenden Gesetzes-bestimmungen vollständig anerkannt und beabsichtigt sei, unddaß die vorgetragenen Wünsche um so mehr auf Berücksich-tigung dabei zu rechnen hätten, als dieselben, ans der Mitteder an den höheren Töchterschulen thätigen Lehrkräfte hervor-gezogen, mit den Ansichten und Intentionen in den Kreisender Regierung zusammenträfen. Vor allem wurde hervorgehoben,daß die in der Verordnung vom 15. Oktober c. den Mädchenunterrichtbetreffenden Bestimmungen für die höhere Mädchenschule, welche dervon der Behörde festzustellenden Normen entspräche, keine präjudizierlicheGeltung haben sollen.*)
*) Bei dem allbekannten hohen Interesse, welches Ihre Majestät die Kaiserin-Königin Augusta, Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Frau Kronprinzessin,sowie Ihre Königliche Hoheit die Frau Prinzessin Ludwig von Hessen Bestrebungenwie den hier besprochenen zu widmen geruhen, hat die Deputation sich gedrungengefühlt, Allerhöchst denselben die obige Denkschrift zu unterbreiten. Die huldvollenSchreiben, die der Deputation zu Teil geworden sind, erlaube ich bei der hohenWichtigkeit, die derartige Äußerungen an so hoher Stelle haben, folgen zu lassen.Aus dem Kabinet Ihrer Majestät der Kaiserin-Königin Augusta:
Ihre Majestät die Königin haben die Denkschrift der ersten Hauptversamm-lung von Vertretern deutscher höheren Mädchenschulen mit dem größtenInteresse entgegengenommen und lassen den Übersendern Allerhöchst Ihrenaufrichtigen Dank dafür aussprechen. Ihre Majestät verfolgen die in dieser