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2. Für die Herstellung von Lehrerinnen-Bildnngsanstaltcn(Seminarien) hat der Staat zu sorgen, diese schließen sich amzweckmäßigsten an die höhere Mädchenschule an. Die Prüfungder Schülerinnen einer Lehrerinnen-Bildungsanstalt zur Ermittelungihrer Reife zur Anstellung an Schulen wird in der Anstalt unterdem Vorsitze eines Kommissarius des Provinziell-Schnlkollegiumsabgehalten. In einer besonderen Prüfungs-Ordnung werden diezu stellenden Anforderungen für alle Reichslandc gleichmäßigfixiert und ebenso die Form der Zeugnisse bestimmt. .
Indem die Dirigenten, Lehrer und Lehrerinnen höhererMädchenschulen den Hohen Deutschen Staats-Regierungen, alsdas Ergebnis der Verhandlungen ihrer Hauptversammlung zuWeimar, in den vorstehenden Grundsätzen ihre einheitliche Ueber-zeugung über die Grundlagen für eine gesunde Organisation undgeregelte Stellung der höheren Mädchenschulen unterthänigst vor-zutragen sich erlauben, find sie von der freudigen Zuversichterfüllt, daß seitens der Hohen Deutschen Staatsregierungen dieAufgabe der höheren Mädchenschulen für die geistige und sittlicheBegründung einer gedeihlichen Zukunft deutschen Volkslebensanerkannt und darum auch dieser Schule die Hochgeneigte Unter-stützung zur Abhülfe eines auf ihr lastenden Notstandes und zurNormierung der notwendigsten Bestimmungen über ihre Organi-sation und Stellung gewährt werden wird.
Weimar, den 30. September 1872.
Die Erste Hauptversammlungvon Vertretern deutscher höheren Mädchenschulen.
Um diese den hohen Staatsregiernngen gewidmete Denkschrift inihrer Wirkung für das Gedeihen des Mädchcnschülwesens möglichst nach-drücklich zu fördern, wurde zugleich beschlossen, dieselbe durch eine aus demSchoß der Versammlung zu wählende Deputation dem Unterrichts-ministerium zu überreichen. Diese wurde am 18. Oktober von demHerrn Unterrichtsminister Dr. Falk und auch von Herrn Unterstaats-sekretär Or. Achenbach empfangen und empfahl besonders folgende Punktezur geneigten Berücksichtigung:
1. Prinzipielle Anerkennung der höheren Mädchenschule als eineröffentlichen, vom Staate zu tragenden und fördernden Schule, derenAufgabe für die sittlichen und geistigen Grundlagen deutschen Volks-