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jährige Fasten dieses wunderbaren Weibes ohne alle Hexereiund ohne alles Wunder bloß natürlich zugegangen ist, erhaltenhaben, wenn nicht eine neue nach der dem Magistrat von Rott-weil von Pros. Staravasnig mitgetheilten Vorschrift gemachteUntersuchung Einhalt geboten hätte.
Diese Untersuchung wurde aber durch folgende Umständeveranlaßt - Obgleich H. Staravasnig selbst keinerlei Zweifel ander Wahrhaftigkeit der Frau hegte, wollte er doch noch sichereBeweise, daß keinerlei Betrug dabei sei und veranlaßte daherdie Facultät zu einem weiteren Schreiben an den Magistratvon Rottweil; Dieser antwortete aber nicht und H. Staravasnigwürde auch Wohl kaum weitere Untersuchung begehrt haben,wenn nicht ein anderer Umstand eine solche gefordert hätte.Der Herr Professor ließ nämlich sein Buch, das er überall hinverschickte, durch den Pater Prior der hiesigen Augustiner auchdem Prior der Augustiner in Mainz zugehen mit dein Auftrag,solches den sührnehmsten dortigen Aerzten mitzutheilcu. DerPrior gab es dem Leibmedicus von Jttner, welcher seine Meinungdarüber ausführlich niederschrieb, die aber mit wenigen Wortengesagt, dahin ging, daß Betrug dahinter stecke, der gewißentdeckt werden würde, wenn man nach seiner Vorschrift verfahre.
DaS geschah denn auch und die Betrügerin wurde entlarvtund in unten angegebener Weise in Strafe gezogen. Mcdererschließt den Bericht an seinen Freund in folgender Weise:„Prof. Staravasnig bleibt ewig schuldig, sich als Arzt und Urok.UliMolvA., in welches Fach die Erkcnntniß der Sache vorzugs-weise einschlägt, von einer Unmöglichkeit selbst haben bethörenzu lassen. Laien in der Arzueikuust, die auf seine Wissenschastbauen, auch zu bethören ist unverzeihliche Unwissenheit oderBosheit. Die Bekanntmachung seines zweiten Theils, wenn sieje noch geschehen sollte wird die gelehrte Welt von dem einenoder andern uberzeugen. Ueberhaupt aber kann diese Geschichtezur Demüthigung der Aerzte und ihrer Wissenschast unsererZeiten und Gegenden dienen; es waren alle, die diese an sich