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zwar auf der Universität Frankfurt a/O. gewidmet; er war dem-nächst bei der Kriegs- und Domainen-Kammer in Breslau in,wie es scheint, jedoch nur vorübergehende Thätigkeit getreten.Wie wir einer im Hypothekenbuche von Erdmannsdorf zufolgeDecrets vom 8. August 1806 eingetrageneu „Protestation gegenalle ohne Consens der K. Ober-Amts-Regierung und des Pupillen-Collegii zu Breslau erfolgende Veräußerung oder Verpfändungder Güter Ober-, Mittel- und Nieder-Erdmannsdorf" entnehmen,war in den letzten Jahren seines Lebens dieser „Mitbesitzer dieserBcgüterung in einen solchen Zustand der Geistesverwirrung ver-fallen, daß die im Tit 38 Thl. 1 der Allgemeinen Gerichts-Ordnung vorgeschriebene Untersuchung zum Behuf seiner Stellungunter Curatel hatte erfolgen müssen." Der Frhr. Christian starbam 28. Januar 1807 unvermählt in Breslau am Fleckfieber.
Charlotte vermählte sich am 13. November 1802 zuErdmannsdorf mit dein damaligen Prem.-Lieutenant Balthasarvon Johnston (geb. 1/5. 1771). Derselbe war am 30. Mai 1787im Bataillon Graf Anhalt 43 Fähndrich, am 10. Mai 1790Seconde-Lieut, und am 8. Juni 1797 Prem.-Lieut. geworden.Seit dem 24. Januar 1803 Stabscapitain, wurde er am24. Juni 1806 dimittirt; am 21. Juli dess. I. erhielt er denCharacter als Major. Noch in demselben Monat erkaufte er dasGut Skohl bei Jauer von dem bisherigen Besitzer Küttner für53,500 Thlr. und 500 Thlr. Schlüsselgeld, woselbst seine Ge-mahlin am 4. April 1817 verstarb. Der Major von Johnstouverheirathete sich in zweiter Ehe mit Constance Gräfin von Has-lingen (geb. 10/1. 1785, in 2. Ehe vermählte von Uechtritz) undstarb zu Skohl am 25. Mai 1822.
Von dem am 16. Juli 1766 geborenen Frhrn. Friedrichwissen wir bereits, daß er nach genossener Gymnasialbildung undvollendetem Studium der Jurisprudenz auf der UniversitätFrankfurt a/O. bei der Ober-Amts-Regierung zu Breslau be-schäftigt war. Die offiziellen „Jnstanzieu-Notizen der ProvinzSchlesien" führen ihn 1791/2 als Auscultator bei dieser Behördeauf, dann finden wir ihn in denselben erst 1800 in der Stellungeines Kreis-Justiz-Raths für den Bolkenhayner Kreis wieder, inwelcher Stellung — zu deren Erlangung der Nachweis einer