Druckschrift 
[Hauptband] (1884)
Entstehung
Seite
180
Einzelbild herunterladen
 

180

der König durch Cabinets-Ordre vom 28. Juli 1799 Aller-höchstselbst*) einzusetzen befohlen hotte und die aus dem Majorv. Hoya vom Regiment Steinwehr, dem Auditeur Kuschesunddem Breslauer Ober-Amts-Regierungsrath Wentzel bestand, eineAufnahme und Berichterstattung über den Thatbestand erfolgt,welcher nunmehr auf Königlichen Befehl vom 13. April 1799**)die Einleitung einer förmlichen fiskalischen Untersuchung gegenunseren Wilhelm folgte.

Durch ein Erkenntniß clo xubl. vom 2. November 1799wurde derselbe „wegen des ihm bei Ausübung der Patrimonial-Gerichtsbarkeit ans seinen Gütern zur Last fallenden Mißbrauchesder Gerichtsbarkeit derselben für immer für verlustig erklärt,dergestalt, daß diese Gerichtsbarkeit hinführo auf Kosten desJnculpaten, aber nicht mehr in seinem Namen, sondern im Namendes betreffenden Gutes stattzufinden habe, und überdem in einefiskalische Strafe von 300 Thalern und in die Kosten und Ge-bühren verurtheilt."

In den Erkenntnißgründen ist folgendes als erwiesen be-trachtet worden:

1. v. Richthofen hat die Christianshöher Colonisten oderAngerhäusler Gebauer und Thielsch im April und Mai1797 und Scibl mehr als einmal ohne vorangegangenesErkenntniß mit Händen und Füßen während je 24 Stundenin den Stock legen lassen, um dieselben zur Zahlung ge-schuldeter Kaufgelder und Grundzinsen anzuhalten, da-neben auch den Gebauer und Thielsch ausgepfändet.

2. „v. Richthosen hat den Schäfer Zobel, um zu entdecken,ob derselbe die Brandstiftung verursacht habe, wodurchdie ganze Haferernte des Jnculpaten ein Raub derFlammen geworden, 36 Stunden mit beiden Füßen undeiner Hand, hernach aber, als der Zobel nicht bekennenwollte, wenigstens eine halbe Stunde rückwärts in denStock legen lassen. Dieses Gebahren kann als eine Artvon Tortur angesehen werden."

3. Der Häusler Vogt ist vom Jnculpaten zu 4 Tagen Strafarbeit verurtheilt worden, weil derselbe einigeStroh-

*) Anlagen 53 und 53a. **) Anlage 54.

' .. M WM M's t ^