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Mecklenburgischen gekauft, ersteres Gut aber bald daraus, wiewir gleich naher sehen werden, wieder verkauft.
Ju den Anfang dieses Jahrhunderts fallen seine weit-greifendsten Unternehmungen. Das Königl. Staats-Archiv zuBreslau enthält in Uur8 V. 8eet. II. Nr. 35 ein voluminösesActenstück über „die von dem Baron von Richthof auf Malitschohne Erlaubniß angekauften Güter im Auslande, desgleichen dennachherigen Verkauf seiner hiesigen Besitzungen und die von ihmintendirte Emigration, auch deshalb zu bezahlenden Abschoß",welche in die nun sehr verwickelt gewordenen Verhältnisse einenorientirenden Einblick gestatten. Sie geben zugleich ein inter-essantes, aber abschreckendes Bild der mannigfachen Plackereien,mit welchen der Gutserwerb besonders im Auslande zu jenerZeit verknüpft und wie bei diesen Besitzveränderungen der Fiskusund die Beamtenschaft, letztere bis zu deu Kanzleidieuern heruuter,interessirt waren. Nach denselben berichtete — wir fügen dieDaten der diesfälligen Schriftstücke den aus denselben entnom-menen Extracten nebenstehend bei — die Glogausche Kammer1801. 27./1. an den Minister Grafen Hoym, der v. Richthoffhabe seit November 1799 die Herrschaft Dobraslowitz hinterTroppau in Oesterr. Schlesien, zu welcher die Dörfer Alt-und Neu-Bleßna, Digilau oder Diehilau, Marzinau oderMartzina, Ungarschüz, Paskowitz und Strebowitz gehörten,von einem Grafen v. Wengersky für ca. 200,000 Guldenerkauft. Es sei uicht bekannt, daß er hierzu concessionirtworden sei.
Berlin 4./2. Graf Hoym antwortet: Eine Concession seinicht ertheilt, inländischen Vasallen seien derartige Ankäufeauch nicht untersagt, nur müsse von dem zum Ankauf aus-gehenden Gelde Abschoß gezahlt oder Kaution für den Betraggestellt werden.
Glogau 21./8. Kammer berichtet, der Kauf-Contract sei am16. November 1799 abgeschlossen, Verkäufer Graf Antonv. Wengersky, Kaufgeld 320,000 Fl., davon zahlbar105,170 Fl. in Breslau 8 Tage nach dem 25. December1799 als Uebergabetag, der Rest seien übernommene, binnen1 Jahr zu tilgende Hypothekenschulden der Herrschaft, der