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auch die Praetoriusschcn Erben, weim eS bei dem Erkenntnißverbliebe, ohnehin verpflichtet sein wurden, Rechnung zu legen.Diesen Erwägungen trat noch der vorgcdnchtc 2jährige KaiserlicheJndult hinzu, nach dessen Ablauf sie übrigens ebenfalls bis zurendlichen Entscheidung festgehalten wurden, so daß die Praeto-riusschen Erben clurants Ute auch der 2. Instanz im Besitzstandevon Hertwigswalde erhalten wurden.
Unter den nun von dem Fiskal gegen die PraetoriusschenErben vorgebrachten Gründen sowohl bezüglich des Besitzes vonHertwigswalde als gegen die Einweisung in das Gut Rnußkehatte derselbe hinsichtlich unseres Johann Praetorius geltendgemacht, „daß die Praetorius sich bishero in den Fürstenthümernadlich nicht habilitiret" und sie deshalb zum Besitz adlicher Güterin denselben überhaupt nicht befähigt seien.
Obwohl durch Kaiser!. Rescript vom 10. August 1661 hicr-wegen entschieden wurde, daß, „wenn sonsten kein UrasjruUoiumsich dabey ereignet, und im Fall nichts anderes disfalls iin Wegestehet, als daß sie sich bishero adlich nicht habilitiret gehabt,etwas Erhebliches nicht zu erinnern se.i", so hatte doch schon vor-her Johann Praetorius Veranlassung genommen, auch diesemEinwände für alle Fälle vorzubeugen, indem er, wie wir wohlnach dem bisherigen Gange der Dinge annehmen können, durchVermittelung des ihn: geneigten Landeshauptmanns, die Habi-litirnng im Ritter- und Adelstande des Königreichs Böhmen er-langt hatte.
Daß ein unmittelbarer Antrag seinerseits nicht vorangegangen,sondern die Angelegenheit gleichsam ex c>Melc> von dem Landes-hauptmann angeregt worden war, schließen wir aus dem Um-stände, daß die, wie wir hier mit großer Dankbarkeit anzuführenhaben, uns durch Vermittelung unseres hohen Auswärtigen Amtesaus der Reichshofkanzlei zu Wien zugängig gemachten Actenüber die Aufnahme des Johann Praetorius in den BöhmischenRitterstand durch Kaiser Leopold I. keinen Antrag desselben ent-halten, auch in dem diesfälligcn Kaiserlichen Patente cl. <1. Wienden 29. Juli 1661, welches unter den Anlagen dieses Buches^)nach dem Wortlaute, wie wir ihn in den gedachten Acten ge-Anlage 21.