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In der That schritt Johann Praetorius bei dem nachma-ligen Heimfall der Güter Ranßke und HertiNgswalde an denkaiserlichen Fiskus in Folge des Todes des Caspar Dönhoff als-bald zur Geltendmachung seines auf die erwähnte Pfand-Urkundevom 23. April 1626 und das vom 12. Juni 1638 datirendekaiserliche Anerkenntnis^ der Haftung beider Güter für die aufRaußke dargeliehenen 20,000 Thlr. gestützten Rechtes der Besitz-nahme derselben für dies Capital und die seit 1626, also seit24 Jahren rückständigen 6 Zinsen, indem er in ausführlicherDenkschrift auseinandersetzte, daß der Werth beider durch denKrieg völlig devastirter Güter noch lange nicht die darauf haf-tende Capital- und Interessen-Schuld ausgleiche, weshalb er mitdem Antrage auf Immission in den vakanten Besitz beider Güterzugleich den Antrag auf 3jährigen Nachlaß aller Steuern undContributionen verband.
Hierauf erging Inhalts der vorgedachten Acten folgender„Königl. Ambts-BefehU
Mein freundtlicher Gruß und alles guttes zuuor. Ehren-vester, besonders gutter Freund, Wasgcstalt bei mir AmbtsJohann Praetorius zu Schmidtberg um ihn wegen des inHand habenden Consensus in die gütter Raußke und Hert-wigswalde zu immittiren, alles fleißes bittende Einkommensolches wisset bei verwartter Zulage in c-nxig. mit mehreremUmbständlich. Dieweilen denn sein Begehren Keiner Un-billigkeit zu ermessen, als geschiehet hiermit mein gemessenerBefehl an euch, daß Ihr die gesuchte Immission EhisterTages fortstellen, wie nicht weniger jetzige der gütter Be-fund und Beschaffenheit genauist Untersuchen und bei derKgl. Ambts-Canzellei einzubringen nicht unterlassen sollet.Und dabey Gott Empfohlen. Schweidnitz den 24. Sep-tember 1650.
Ludwig B. v. Stahrenberg.
An
den Königl. Untersetzten Hoffrichter Strigauschen Weichbildes."
Gegen diese solchem Befehl entsprechend ausgeführte Im-mission unseres Johann Praetorius in die Güter erhob, nachdem vorzitirten Actenstück, der Kammerfiskal Eysenberg unterin