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Stadt Arnstadt als Obervormünder dieses Testaments, und dann den jedes-maligen Probst des Gotteshauses zu Arnstadt und den Priester, der unserbelehnter Vicar des Altars St. Peters und St. Pauls ist. — — Da nundie Grafen von Schwarzburg und der Rath zu Arnstadt sich nicht immerdarum bekümmern können, haben wir festgesetzt, dass der Probst undunser belehnter Vicar die 8 Mark, 5 Gulden und 50 Schillinge jährlich
erheben und der Bestimmung gemäss ausgeben sollen. Dieser Brief
soll jährlich einmal, an dem Tage, an dem der Testamentsbrief der Herr-schaft gelesen wird, gelesen werden, damit dieses Seelgerede nimmer ver-gessen werde — — — Und befehlen allen unsern Erben und Nachkommendas also ewiglich zu halten und nimmer zu hindern, auf ihre Ehre undTreue. Und des zu einer ewigen Sicherheit haben wir Heinrich von Witz-leben, gesessen zur Wachsenburg, Dietrich, Heinrich und Gurt von Witz-leben, Gebrüder, seine Vettern, unser Jeglicher sein eigen Insiegel vor unsund alle unsere Erben und Nachkommen gehangen an diesen offenen Brief— — etc. etc. — — der gegeben ist nach Christi unsers Herrn Geburt1426, am St. Martinstage, des heiligen Bischofs." —■
Dem im Jahre 1412 von Heinrich d. Ä. von Witzleben gestiftetenAltar der heiligen Agnes und Devin verehrten die Brüder Dietrich undHeinrich von Witzleben, nachdem sie, wie schon bemerkt, am 5. Juli 1435auf die früher reservirte Erblehnschaft an den betreffenden Zinsen ver-zichtet hatten, im Jahre 1437 zwei Acker von ihrem Weinberge amFockenberge (bei Wachsenburg).
Um diese Zeit und nach 1445 war Margaretha von Witzleben Priorindes Jungfrauen-Klosters St. Benedicti zu Arnstadt,*) jedenfalls eine Schwesterder Wohlthäter der dortigen Kirche. —
Der fromme Bitter Heinrich d. Ä. von Witzleben war in der erstenHälfte des Jahres 1430 gestorben und hatte seine bedeutenden Güter seinenNeffen Dietrich, Heinrich und Conrad von Witzleben und zum Theil, wenig-stens rvas das Baarvermögen betraf, deren an Eckarius von der Tann ver-mählten Schwester hinterlassen. Die Schwarzburgischen Pfandschaften,namentlich Rudolstadt und Plaue, fielen ohne Weiteres an die Herrschaftenzurück, die andern unwesentlicheren scheint Heinrich übernommen zu haben,der auch von Henneberg Ilmenau erhielt. Ebenfalls in seinem Besitz findenAvir bald sämmtliche Lehngüter, während er die Landgräflichen Pfand-
*) v. Hellbach, L.-F.-K. zu Arnstadt p. 80 und Nachtrag dazu p. 14.