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1. Th. 1. H. (1869) Die älteste Geschichte
Entstehung
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Schäften (Liebenstein war eingelöst) mit Ausnahme von Wachsenburg seinenBrüdern und seinem Schwager überliess.

Um sich nun auseinanderzusetzen, kündigten diese dem Landgrafenihren Theil der auf Wachsenburg stehenden Pfandsumme, im Betrage von1200 Mark, welche derselbe aber nicht zahlen konnte oder wollte. Am17. August 1430 fand daher zu Eisenach „ein Teiding" statt, wonach derLandgraf sich mit seinen drei Gläubigern und diese sich untereinanderderart abfanden, dass Gurt von Witzleben das Schloss Elgersburg, das erschon inne hatte, behielt, Dietrich von Witzlehen das Dorf Molsdorf mitden dazu gehörenden Zinsen und Gerichten, und Eckarius von der Tanndas Schloss Scharfenberg bekam und jedem sein Antheil an den Wachsen-burger Geldern auf seine Pfandschaft hinzugeschrieben werden sollte.

Wegen Elgersburg wurde noch ausdrücklich festgesetzt, dass es Gurtfür seine Lebenszeit innehaben und eine Kündigung erst nach seinem Todeeintreten dürfe; doch könne er nach Belieben an dem Schlosse bauen, ohnedass aber dem Landgrafen das verbaute Geld je angerechnet werde. Wachsen-burg übernahm Heinrich von Witzleben, von dem jedoch in dem obenangeführten Teidingsbriefe gar nicht die Eede ist.

Eckarius von der Tann vermochte sich aber nicht vollständig mitseinen Schwägern auseinanderzusetzen, es wurde vielmehr noch lange zwischenihnen hin und her gehandelt und „doch doran irretum wurden ist", namentlichwegen des von ihm auf 200 M. berechneten Antheils, bis endlich am Mittwochnach Reminiscere 1432 zu Weissensee durch die Landgräflichen Räthefolgender Vergleich getroffen wurde: Eckarius' von der Tann, oder viel-mehr seiner Gemahlin Antheil an der Hinterlassenschaft Heinrich's d. Ä.von Witzleben war auf 2000 PI. berechnet worden, welche seine SchwägerDietrich, Heinrich und Conrad von Witzleben ihm zahlen mussten. Davonsollten 1800 PI. für Scharfenberg, das er übernommen hatte, gerechnet,200 PI. ihm baar gegeben werden. Der Landgraf verschrieb ihm nun zujenen 1800 PL, die er ja zahlen musste, noch 1000 PL, so dass Eckariusund seinen Erben das Schloss Scharfenberg mit allen Dörfern, Gerichtenund Zugehörungen, jedoch ohne den Wald, wie es früher Heinrich d. Ä.von Witzleben innegehabt hatte, künftig für 2800 PL für seine Lebenszeitverpfändet sein, er aber des Landgrafen „gehulter vnd gesworen mann"werden (d. h. ihm huldigen und schwören) und demselben mit einigenHofleuten und „Glenen" (mit Speeren Bewaffneten) zu Dienst reiten sollte.