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1. Th. 1. H. (1869) Die älteste Geschichte
Entstehung
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jährlich erheben zu der andern Zugehörung, die schon vor Alters dazu ge-hört hat, mit der Bestimmung, dass jeder drei Messen in jeder Wocheewiglich halten und bestellen soll, wie er es bisher gethan hat. Diesesechs ewigen Messen hat Er Kerstan, unser lieber Vetter und Bruder seliger,sonderlich gestiftet und hat deshalb die genannten zwei Vicare mit 3 M.jährlich gebessert, auf dass man die sechs Messen ewiglich halten soll.Sollte einer der Vicare im Messehalten säumig werden, so sollen unsereVormünder, denen wir das befohlen haben oder denen es noch befohlenwird, wie hernach geschrieben ist, sich halten an die 1 '/ 2 Mark, oder andie 3 Mark, wenn beide säumig werden, und den Vicaren nichts davonreichen, bis sie die Messe gänzlich bestellen, wie es oben geschrieben steht.

Danach sollen von genannten 8 Mark Silbers folgen 2'/* M. jährlichden Jungfrauen und dem ganzen Convent in das Kloster daselbst, ebensowie 5 Gulden jährlicher Zinsen an dem Dorfe Harliausen, welche gekauftsind für 50 Gulden, wofür ein silberner (Kelch?), den der genannte Ei-Kerstan von Witzleben sei. dazu bestimmt und gegeben hat, verkauft ist,und ferner 7 Pfund Geldes, die vor Zeiten von unsern Eltern vermachtsind, mit der Bedingung, dass die genannten Jungfrauen alle Monate be-gehen sollen mit Vigilien und Seelenmessen unserer Eltern Seelen, unsererund aller derer Seelen, die aus unserm Geschlechte verschieden sind odernoch verscheiden.

Diese Begängnisse soll man also halten: Die Jungfrauen sollen alleMonate an dem Tage, an welchem sie Begängnisse der edlen Herrschaftzu Schwarzburg mit der Seelenmesse gehalten haben, des Abends vigiliasingen mit einer Lection und am folgenden Tage Seelenmesse mit denPriestern und Schülern, und das halten in derselben Weise, wie sie derHerrschaft von Schwarzburg Begängnisse mit Vigilien und Messen begangenhaben. Und damit die Jungfrauen zu jeglicher Zeit des Begängnisses fürihre Arbeit belohnt werden, haben wir festgesetzt, dass die Vormünder diegenannten 2 '/■- Mark und 5 Gulden erheben, in 12 Theile theilen unddavon 1 Theil zu jedem Begängniss in jedem Monat den Kloster-Jung-frauen zu Präsenten geben sollen, je nach dem es den Vormündern diesesTestaments und sonderlich dem Probst und der Priorin am besten undnützlichsten dünkt. Dazu sollen auch dienen jene 7 Pfund, welche unsereEltern zu einem Testament gemacht haben. Sollten die Jungfrauen einmaldes Begängnisses säumig werden, so sollen ihnen die Vormünder denTheil des Geldes, der in dem betreffenden Monat zu Präsenten be-