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in einer langen Urkunde vom 11. Nov. 1426, welche zuerst in den „Un-schuldigen Nachrichten" vom Jahre 1721, p. 525—527, und danach imZedier, Bd. 57, p. 2011 und in Königs Ad. Hist. I. p. 1060 mit unzähligenFehlern*) abgedruckt ist. Wir lassen sie, da sie zur Erklärung der indieser Geschichte so oft vorkommenden Ausdrücke Seelgerede, Begängniss,Seelengedächtniss etc. dient und in Bezug auf die religiösen Anschauungenzu Anfang des 15. Jahrhunderts von allgemeinerem Interesse ist, im Aus-zuge und in neuhochdeutscher Sprache hier folgen:
„Wir Heinrich von Witzleben, gesessen zur Wachsenburg, Dietrich,Heinrich und Gurt von Witzleben, Gehrüder, seine Vettern, bekennen öffent-lich in diesem Briefe und wollen, dass es wissentlich sei ewiglich allenLeuten und besonders denen, welchen wir unsere Seelengerede befohlenhaben oder welchen sie in künftigen Zeiten befohlen werden, dass dergestrenge Kitter Er Kerstan von Witzleben zu der Elgersburg gesessen,unser lieber Vetter und Bruder gottesseliger, und wir betrachtet habenunserer lieben Eltern Seelen, aller unserer Vorfahren, die von hinnen ge-schieden sind und hernach verscheiden werden, beides, Mann und Frauenaus unserm Gescblcchte, und auch unserer eigenen Seelen Seeligkeit undhaben Gott zu Lobe, der Jungfrau Maria und allen Gottesheiligen zu Ehren,sowie zu Hülfe und Trost allen gläubigen Seelen und sonderlich den Seelen,die aus unserm Geschlechte von Witzlehen verschieden sind oder noch ver-scheiden, ein ewig Seelgerede gestiftet und gemacht in unserer liebenFrauen Kirche zu Arnstadt, da unser Begräbniss ist, in aller Maasse,als hiernach geschrieben stellt.
Zum Ersten, so hat der vorgenannte Ritter Er Kerstan von Witzlebenzu diesem Seelgerede beschieden und gegeben 100 Mark 1. S., wofürgekauft sind 8 Mark 1. S. ewigen jährlichen Zinses an dem Dorfe zuWitz leben, nacb Ausweisung des Briefes, der darüber gegeben und demFrohste und der Priorin desselben Klosters zu Arnstadt überantwortet ist;diese 8 Mark sollen zu diesem Testament und Seelgerede ewiglicli folgen,und fallen, wie hiernach geschrieben steht. Zum ersten sollen von dengenannten 8 Mark alle Jahr jährlich folgen und fallen 3 Mark zu zweiVicarien in derselben Kirche, nämlich l'/ s M. zu*dem Altar St. Fetersund Pauls und l'/ 2 M. zu dem Altar St. Georgs, welche unsere Elterngestiftet haben. Die Vicare der genannten zwei Vicarien sollen solch Geld
*) Darunter vor allen der famose Name „Pietter Erkerstein von Witzleben", dender erste Abschreiber aus „Ritter Er Kerstan von Wiczeleyben" fabricirt hat.
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