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würden wir in ihm demnach den eigentlichen Stammvater des ganzen Ge-schlechts zu erblicken haben.
1254 wird Siebold von Witzleben in einer Kefernburgischen Ur-kunde unter den Zeugen genannt.
Ob Albertus Wezelewe, welcher in der Gegend von Distelstadtund Köhra (im Hennebergischen) Güter Conrads von Distelstadt besass,die dieser 30. April 1271 dem Kloster Köhra schenkte, zu unserer Familiegehörte, vermögen wir nicht zu entscheiden.
15. Febr. 1280 und 12. April 1289 war Dietrich von WitzlebenMönch im Kloster Saalfeld.
Ein Ritter Dietrich kommt von 1290 bis 1297 oft vor und ztvarmeist zusammen mit den Enkeln Hermann's, Friedrich und Herborto; einBruder dieser ist er aber nicht, denn am 1. März 1287 heisst es:„Fridericus de Wizeleyben et Herboto frater ejus et Tkeodoricus de Wize-leben senior, milites strenui."
So kommen noch vielfach Glieder unserer Familie vereinzelt vor,deren Aufzählung uns hier aber zu weit führen würde. Wir haben siein der Stammtafel I. 1. mit aufgenommen und verweisen daher auf diese.Kur von den mit und nach dem Jahre 1330 erscheinenden drei BrüdernWerner, Conrad und Christian von Witzleben haben wir noch zusprechen. Ueber die beiden ersteren derselben handelt der folgende Ab-schnitt. Der dritte, Christian von Witzleben, Hofrichter der Land-grafen in Thüringen, welcher nach einer noch nicht begründeten Traditionmit einer Gräfin von Orlamünde vermählt gewesen sein soll*), ist derStammvater der Wendelsteiner Linie mit ihren ünterlinien zu-Berkain Franken, zu Wolmirstedt und Wartenburg, von denen der II. Theil dieserGeschichte handelt.
Alle drei Brüder, namentlich aber Conrad und Christian, werden oftals Vettern der Enkel und Urenkel des oben erwähnten Hermann vonWitzlehen bezeichnet, so dass die Vermuthung nahe liegt, dass sie eben-falls zu dessen directen Kachkommen gehören.
Als Vater Christians nennt Biedermann: „Curt von Witzleben zu
*) Unwahrscheinlich ist es nicht, dass die Grafen von Orlamünde in dem durchden Grafenkrieg über sie hereingebrochenen Unglück durch eine solche Verbindung eineStütze an dem einflussreichen Hofrichter der Thüringer Landgrafen suchten. Es liessesich auch daraus die Verpfändung nnd riachherige erbliche Verleihung des Wendel-steins an Christian leichter erklären. S. Th. II. S. 4. Sie musste dann aber seinezweite Gemahlin gewesen sein, denn 1350 wird sein Sohn Dietrich bereits genannt.