Druckschrift 
Mittheilungen über die Familie Mithoff bürgerlicher und geadelter Linie : als Ms gedr. Familienbuch
Entstehung
Seite
140
Einzelbild herunterladen
 

140

Thatt, hülff vnd Behstandt, wie ein Lehenman, seinemLehensfürsten verpflichtet, nicht vorlaßcn, gegen S. F. G.in keinem wege rathen oder handeln, Vnd sonsten alldas Jenigc, was einem getrewcn Lchenman seinem Herrnvon Gottes, Rechts vnd gewonheit wegen Zn leistenvnd zu thuen schuldig vnd pflichtig ist, in Vnderthenig-

keit pi-asltiren vnd thuen soll vnd will. So wahr mihrGott helffe vnd sein Heiliges lllvanZalium. Vrkundlichhabe ich diese Lehenspflicht mit eigener Handt unter-schrieben, So geschehen vf dem Fürstlichen Schlos Lawen-burgk am 15 tletolnis eto. llllll".

..Sector Mithobius I. D."

Ergänzung zur Erschlechch-Beschreibung.

S. 94. Zu Nr. 352. Der am 17. April 1881geborene Sohn (aus 294) hat in der hl. Taufe, dieam 28. Aug. 1881 in der Marktkirche zn Hannoverdurch den Lnlzsonior minist., Pastor xr. Grotefend

! geschah, die Vornamen Eduard ^Wilhelm (letzteren^ nach dem Herausgeber dieses Familienbuchs) erhalten,ist aber schon am letzten Sonntage, den 18. Scptbr.i 1881, in Hamburg gestorben.