mif der Universität zn Marpnrg die Matbcsin gelehrt;hernach ist er zn Marpnrg Professor der Astronomieund Medicin gewesen". In Nollsri dümUria litsrataheißt es dagegen: „ ... mag-na snni lands, in .'Van-dsinia prlnnnn doonit DrlurtsnU an dsinds, abvV. 1531, in Narpui-AsnU, c^nas /V. 1533 Ossaunnioum dollsAÜ sls^it Uüilolopliioi, st bisnnio polt,1535, lüprsuiis artis silsdioas snni I^dads lüo,Kobalt. ^NA. bion?!0ll0, ornavit bonoribns ZlarpnvAoiV. 1536, polt prirnain ^natoinon pnbliss inlti-tntain, dallsllas, in anlarn Ubilippi, HsllorninUand^ravü, disssllit". Philipp der Großniüthigemachte den Dr. Bnrghard zn seinem Rath und Leib-arzt; daneben versah er eine gleiche Stelle bei denGrasen Poppv und Georg Ernst von Henncberg. ImJahre 1539 nahm ihn Herzog Erich d. Aelterc vonBrannschweig in seine Dienste als Rath und Leib-medicns zu Münden H, welche Stellung er auch her-nach bei der verwitweten Herzogin Elisabeth und demHerzoge Erich d. I. bekleidetes. Am Hofe zu Mündenbezog Bnrghard laut Amtsrcgisters von 1545—1546an Besoldung nur 6 Malter Rocken und 2 Ochsen!(Archiv d. hist. Ver. f. Niedersachsen. Neue Folge,Jahrg. 1849, S. 288.)
Dieser Zeit gehört die folgende Urkunde der Her-zogin Elisabeth an^), wodurch dem Dr. Bnrghard M.vcrwilligt wird, das fürstliche Vorwerk „Luterigehuscn"einzulösen und an sich zu bringen. Dieselbe lautet:
„Von gots gnaden Wir Elisabet geborn Markgrefinzu Brandenburg Herzogin zu Braunschmeig vnnd Lune-burg sto. Witwe, Bekennen offenbar Znn diesem Brisvor vns gegen Jdermeniglich, Daß wir aus kraft vnscrZuhabenden Leibzncht dem Hochgelarten vnd Erbarnunserm Rath vnd lieben getrewen Burchart Mithoff derArznei Doctor, vergont vnd nachgegeben haben, Daser vnser forwergk zu Luterigehusen Im gerächte herdegssen,so Bürgermeister vnd Rath daselbst zu Hardegssen hiebcuormit unsers lieben Hern vnd gemaln seligen Bewilligungvvnn Ludolf von gladenbeck geloset, vnnd Ztzo CortSteimll von den von Herdegssen In gebrauch hat, mitalle desselben Nutzung vnnd Zubehorung vor hnnderttvnd acht vnd virzig goltgulden wider von angezeigtenRathe zu Hardegssen an sich brengen vnd lösen mag-Vergönnen vnd Bewilligen Ime solichs hiemit Zn craftdieses Briefs wie solches am bundigsten geschehen solkan oder mag. Also das er angezeigts Vorwergk mitaller seiner Zubehorung vnd Nutzung vor angeheiztenpfantschilling der Hundert vnd acht vnd viertzig golt-gulden, Jnhaben, gebrauchen, vnnd gemessen sol vndmag Ahne Jcmands Verhinderung oder Jntracht. Dochhaben wir vns hier In die macht fürbehalten, Das wir,vnser lieber Sohn oder seiner liebden erben, zu vnseroder seiner gelegenheit solig vorwergk vor angezeigten
Bei Max, Gesch. d. Fürstenth. Grubcnhagen, II. 93,Not. 55 heißt es: „1539 wurde der Doctor mss. Bnrchard Mitho-bius als Leibarzt des H. Erich des A. zu Münden angenommen".
2) Nach Obigem erscheinen die von OsttinZ-er, Nonitenr clesOntes, gemachten Angaben: „dlitbobius (RnrelinrU) UentsebsrXrr.t, null Nntlnzinntilroi', bellen - llnrrnstücltor Ileibinssilrrrs,xeb. mr Hsnstnät nur Riibsnbsrg- 39. X^ril 1594, g-sst. ^nNüneben 6. August: 1565", wenig zrUrcffcnd.
ss Im Staatsarchive zu Hannover, bez. Lnl. Des. Fnrstl.Haus XXIV. Schulden. Int. dl. Xo. 6.
Pfandschillingk, wider an vns brengen vnd losen mugen,Zu der Zeit wan es vns gefielt. Wir sollen vnd wollenaber solichs von Ine nicht losen, Wir woltens dan zuunserm aigen gebrauch Zunehmen vnd haben. Wa»wir aber geneigt, angezeigt Vorwergk zu unserm aigengebrauch widder an Vns zu brengen, So sollen vndwollen wir gedachtem Doctoren Burgkardcn vnd seinenerben In den zwelfnachten zu Weihnachten eine losekundigung schriftlich oder muntlich, thun. Vnd dar-nach in den negstfolgenden Ostern alßdan Ihm gegenÜberreichung dieser vnd anderer Zuhabenden Pfandvcr-schrcibung, den Pfandschilling als hundert vnd acht vndviertzig goltgulden, zur genüge entrichten vnnd bezalen.Vnd wollen wir vns alsdann, vnd nit ehir angezeigtesVorwcrgks »übernehmen. Vnd wir geredcn, vnd gelo-ben, in macht diß Briefs, alles vnd Jedes, wie hieuorsteht, dem gedachten Doctor Burgkardcn vnd seinen erben,bei waren Worten und trcwcn, vfrichtig wol zuhalten.Ahne geuerdc vnd arglist. Des zu Vrkunt haben wirdiesen Brif mit egncr haut vnderschricben, vnd hieuorvnser Secret gedrukt, geben am Montag In Ostern Anno ?e.Im Funfzchnhundertistcn Drei vnd vicrtzigsten".
Daß Bnrghard auch noch in seinem Alter Leib-arzt des Landgrafen Philipp war, erhellt ans nach-stehenden, von dem Herrn Professor Dr. Jnsti zu Mar-burg dem Herausgeber gefälligst mitgetheilten beidenSchriftstücken, wobei derselbe am 2I.Oct. 1879 schreibt:„Herr Staatsarchivar l)r. Könnecke hat nocheiniges über Mithobins, Bnrchard, gefunden, was ichnicht verfehle Ihnen mitzutheilen, mit dem Wunsche,daß es Ihnen willkommen sein möge". Der dabei
befindliche Bestallnngs-ReverS ist — wie derHerr Professor bemerkt— von einem Schrei-^ ^ geschrieben und von
^ Bnrghard eigenhändigA l unterzeichnet. Ein Fac-
simile seiner Unterschristzeigt der hier gegebeneHolzschnitt.
Der Revers („Kgl. Staatsarchiv z. Marburg,Alte Celle 235") hat folgenden Inhalt:
„Landgraf Philipp z. Hessen bestellt den Dr. rnsd.Bnrchhard Mithobins zu seinem und seiner KinderLeibarzt. Derselbe soll auf Erfordern gehorsamlichbeim Landgrafen erscheinen, es sei denn der Fall, daßihn harte Lcibesbcschwerden des Herzogs Erich zuBraunschwcig oder seiner Gemahlin daran hindern.Was er von Krankheit des Landgrafen erfährt undgeheim halten soll, offenbare er niemand. Wenn erans seiner gewöhnlichen Haushaltung an einen andernOrt reisen sollte, so hat er dieß dem Landgrafen ,,„vfvnsernn bottenn-lohne"" zn verstehen zn geben, damitman wisse, wo er zu treffen -sei. Der Gehalt beträgt100 Gulden Münze, jährlich eine Hofklcidnng für sichund seinen Diener, und wenn er im Dienst ist, „„noth-dürftige Zehrung"". 1. Juli 1558".
„Aus der Abtheilung: Pfalz-Briefwechsel L. Phi-lipps mit Pfalzgraf Wolfgang von Zweibrückcn":
„1562, 3. April: Psalzgras Wolfgang schreibt anL. Philipp, wenn Dr. Bnrchard Mithobins durchL. Philipp sich nicht bewegen lasse, den weite» Weg