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zwungen wird, denselben für die Folgezeit, den Gesetzen der Entwickelungjeder gesunden Kraft entgegen, eine Fortführung ihres Daseins untersinkender Bedeutung zuzuschreiben. Denn ein Sinken und unrühmlichesAufgeben seiner frühern höhern Stellung wäre es doch ohne Zweifelgewesen, wenn ein rittermäßiges oder gar ein von altersher reich be-gütertes schloßgesessenes Geschlecht, anstatt im Militairstande und Hof-dienste der Fürsten zu höhcrn Ehren aufzustreben, seinen Burgbesitzverließ, in neu gegründeten Städten zu bürgerlichem Gewerbsbetriebesich herabließ und darin in seinen meisten Zweigen bis zum Absterbenderselbe» verblieb.
Solchen Annahmen kann die Ansicht des Verfassers dieser Denk-schrift nicht zur Seite treten. Es ist ihn? allerdings denkbar und wahr-scheinlich, daß jenes rittermäßige Geschlecht, das in der Prignitz undim Lande Ruppin mit kleinen Lehnsbesitzungeu vorkommt (S. 8) undden Namen von Bismarck führte, ehemals der Bnrgmannschaft eineszu Bismark früher vorhanden gewesenen bischöflichen Schlosses angehörthat und daher nach dessen Veräußerung und Verfall mit einigen länd-lichen Lehnen in der Diöccse des Bischofes versorgt wurde. Dagegenkann von den in den Städten der Mark und besonders in Stendal mitdem Namen von Bismarck auftretenden Bürger-Familien, aus denender Zweig entsproß, dessen Lebenskraft nicht nur die von Bismarck denhöchsten Adelsgeschlcchtern der Mark anreihete, sondern auch alle übrigenFamilienzweige in ihrem Dasein überragt hat, nach Grundsätzen vorur-theilSfrcier Geschichtsforschung nur angenommen werden, daß sie vomHause aus nichts Vornehmeres waren, als durch persönliche Tüchtigkeitausgezeichnete Nachkommen schlichter Bürger des unter dem Krummstabeglücklich erblühten Städtchens Bismark.