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1,2 (1869) Die Herren v. Deckenbrock (v. Droste-Hülshoff) und ihre Besitzungen 1570 - 1798 : aus archivalischen Quellen
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entstandene Rechtsstreit endete im Jahre 1737 dadurch,dass der Erbdroste seinem Schwiegersohn Heinrich Wil-helm 2S000 Thaler ausbezahlte und ihm und seinen Nach^kommen das Recht der Succession in sämmtliche Güterder Droste zu Vischering, beim Aussterben des Mann-stammes, zuerkannte. — Heinrich Wilhelm scheint sichauf diesen Vergleich nur eingelassen zu haben, weil ervon seinen Gläubigern gedrängt wurde und wenigstensmomentan die Mittel zu ihrer Befriedigung nicht aufbrin-gen konnte. Seine Frau aber hielt den Vergleich fürso nachtheilig, dass sie nur durch inständiges Bitten ihresGemahls zur Unterzeichnung desselben bewogen werdenkonnte.

Anna Brigitta von Droste starb noch vor ihrem Ge-mahl, am 12. November 1750, an einem anhaltendenNasenbluten, nachdem sie einige Jahre vorher (1745)die corporis Christi Andacht in der Pfarrkirche zu Roxelgestiftet hatte. Die Stiftungsurkunde ist dadurch merk-würdig, dass in derselben die genannte schöne Andachtbis in die genauesten details vorgeschrieben wird.

Heinrich Wilhelm;

A.

wurde durch die Herren Nagel -Udingen und Ker-kerinck-Borg am 13. December 1730 vom Burglehn zuNienborg, genannt Asbecker Platz, zum Landlage inMünster aufgeschworen.

B-

erhielt die der v. Droste -Ilülshoffschen Familie zu-stehenden Lehne in gewöhnlicher Art, in den Jahren1740, 41 und 44.

C.

kaufte zwei Präbenden: 1748 eine zu Metelen für1100 Thlr., 1751 eine zu Borghorst für 1000 Thlr. DieStatutengelder mussten besonders bezahlt werden.