211I.
Sogleich nach seinem gottgefälligen Hinscheiden sol-len für 100 Tlilr. Seelenmessen gelesen werden.
II.
Der v. Droste-IIülshoffschen Armenstiftung für Roxelvermacht er 300 Thlr.
III.
Zum Vormund seiner „unterjährigen" Kinder ernennter seinen Herrn Bruder, „den Thums-Capitularen zuOsnabrück".
IV.
Als gänzliche Abfindung aus den elterlichen Güternsollen erhalten und damit zufrieden sein:
jede seiner Töchter 2000 Thlr.,
jeder seiner Söhne 2500 Thlr.,wovon jedoch dasjenige abgezogen werden soll, wasdie jedesmalige Versorgung gekostet hat und noch kostenwird.
V.
Zum Universalerben und Stammfolger ernennt ei-sernen Sohn Clemens August; sollte derselbe aber keinenmännlichen, voll- oder ritterbürtigen Descendenten hin-terlassen , so tritt in dessen Stelle sein Sohn HeinrichJohann oder, falls derselbe zur Fortpflanzung des Stam-mes und Namens „sich nicht anschicken würde", seinjüngster Sohn Ferdinand.
§. 18.
Clemens August I. v. ü roste - II ü Ish off,
Sohn Heinrich Wilhelms I.,
1730 — 1798.
Clemens August scheint früh in Militärdienste getre-ten zu sein; denn schon im Jahre 1749 finden wir ihnals wohlbestallten Rittmeister in dem v. Wengeschen