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1,2 (1869) Die Herren v. Deckenbrock (v. Droste-Hülshoff) und ihre Besitzungen 1570 - 1798 : aus archivalischen Quellen
Entstehung
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211I.

Sogleich nach seinem gottgefälligen Hinscheiden sol-len für 100 Tlilr. Seelenmessen gelesen werden.

II.

Der v. Droste-IIülshoffschen Armenstiftung für Roxelvermacht er 300 Thlr.

III.

Zum Vormund seiner „unterjährigen" Kinder ernennter seinen Herrn Bruder, „den Thums-Capitularen zuOsnabrück".

IV.

Als gänzliche Abfindung aus den elterlichen Güternsollen erhalten und damit zufrieden sein:

jede seiner Töchter 2000 Thlr.,

jeder seiner Söhne 2500 Thlr.,wovon jedoch dasjenige abgezogen werden soll, wasdie jedesmalige Versorgung gekostet hat und noch kostenwird.

V.

Zum Universalerben und Stammfolger ernennt ei-sernen Sohn Clemens August; sollte derselbe aber keinenmännlichen, voll- oder ritterbürtigen Descendenten hin-terlassen , so tritt in dessen Stelle sein Sohn HeinrichJohann oder, falls derselbe zur Fortpflanzung des Stam-mes und Namens „sich nicht anschicken würde", seinjüngster Sohn Ferdinand.

§. 18.

Clemens August I. v. ü roste - II ü Ish off,

Sohn Heinrich Wilhelms I.,

1730 — 1798.

Clemens August scheint früh in Militärdienste getre-ten zu sein; denn schon im Jahre 1749 finden wir ihnals wohlbestallten Rittmeister in dem v. Wengeschen