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4 (1875) Livland und seine Geschlechter : I. Band
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Verdammungs- und Vernichtungsbefehle gegen dieVertreter und Anhänger anderer Systeme vollstreckensollte, fanden sich Mittel auch sie zu schallen. Daserste Zugeständniss eines Rechts auf die Regelung desmenschlichen Denkens war die Preisgebung desganzen Menschen.

Um die Vorgänge, die hier dargestellt werdensollen, namentlich die mörderischen Kriege, die meh-rere Jahrhunderte, fast ohne ein Jahr Ruhe, desGottesreichswegen gegen die Urbewohner der Ost-see-Provinzen geführt worden sind, zum klaren Ver-st ändniss zu bringen, ist es nothwendig einen Blickauf zwei Glaubenssysteme zuwerfen, welche nament-lich durch Umänderungen völkerrechtlicher Grund-sätze wesentlich darauf eingewirkt haben: icbmeineIslam und Christenthum.

Bis zum Auftreten beider gab es in dem welt-regierenden römischen Staate nur ein Völkerrecht,welches aus dem Begriffe eines Vernunftrechtes her-vorgegangen und durch Gewohnheit und Verträgeweiter entwickelt worden war. Es lag ihm ein aus-gebildetes, sogar feinfühlendes Hechts-Bewusstseinzum Grunde, wovon sowohl die Anklage Cato'sgegen Julius Caesar Beweis liefert, weil dieser dieUsipeter und Tencterer hinterlistig behandelt hatte,als das berühmte Buch des Hugo Grotius: de jurebelli et pacis (zuerst Paris 1635) worin die Sätzehauptsächlich durch Belege aus jenem Rechte be-gründet worden sind.

Wie aber änderte sich die Sachlage, als, anStelle des natürlichen Rechtsbewusstseins, derGlaube auch für das Völkerrecht die Grundlagewurde und jene beiden, zurZeit gross teil Glaubens-systeme, jedes von einem einigen Gotte, dein All-gerechten und Allerbarmer ausgehend, aus zwei, derNatur und dem Willen ihres göttlichen Herrn direet